Magdeburger Spuren, Nr. 1017

Der Notar Paul Burger beurkundet, dass er Sigmund von Hoburg im Haus des Magdeburger Bürgers Heinrich Alemann und in dessen Gegenwart eine Urkunde vom 22. September 1599 vorgelesen hat, die er folgend im Wortlaut wiedergibt. Demnach lädt Kaiser Rudolf II. aufgrund einer Appellation Heinrich Alemanns als Vormund von Thomas Robin Sigismund von Hohburg vor das Reichskammergericht. Alemann widerspricht damit einem Urteil des Magdeburger Domkapitels vom 5. Juli 1599, Magdeburg, 27. Oktober 1599.

Bemerkung

Teil einer Akte

Erschließungsinformationen

Signatur
1017
Datierung
27.10.1599
Systematik 1
06.08 Familie Robin
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode, A 53, H Nr. 162, fol. 2r-2v
Umfang
1 Seite
Beschreibung
Urkunde, Beglaubigung durch Unterschrift und Notariatszeichen des Notars, dt., Tinte auf Pergament, Rückseite: Inhaltsvermerk
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Nr.1 am 04.04.2024 um 13:08 Uhr von Christoph Volkmar

Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, richtig lies: "des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und des Herzogs Georgs von Sachsen"



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2024 um 08:41 Uhr von stadtarchiv_red2 bearbeitet.

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Nr.2 am 16.01.2024 um 14:25 Uhr von Christoph Volkmar

erschlossene Datierung: kurz nach 7. Oktober 1524

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Nr.3 am 16.01.2024 um 13:30 Uhr von Christoph Volkmar

Gegenstand der Beratung von zwei Ratsmitgliedern mit Kurfürst Friedrich ist die Berufung von Nikolaus Amsdorf nach Magdeburg. Falls der Kurfürst nicht in Wittenberg anwesend ist, sollen die Ratsherren nach Lochau weiterreisen.

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