Magdeburger Spuren, Nr. 1012

Dr. Daniel Seiblin, Anwalt von Rat und Innungsmeistern der Stadt Magdeburg, begründet in 124 Artikeln die Appellation und erklärt mit historischen und juristischen Argumenten, dass das Erzstift Magdeburg im Streit zwischen Magister Johann Dörr und Hans Hackenberger nicht zuständig ist, undatiert, im Inhaltsvermerk Hinweis auf Antwort am 16. Januar 1607.

Erschließungsinformationen

Signatur
1012
Datierung
16.01.1607
Systematik 1
06.11 andere Bürger und Einwohner
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode, A 53, D Nr. 31, fol. 71r-94v
Umfang
48 Seiten
Aktentitel
Appellatonis 1605. Dorr. M. Johann Dorr & consortes appellantes contra Hannß Hackenbergenn & consortes appellates
Beschreibung
Abschrift, ohne Besiegelung, dt., Tinte auf Papier, Rückseite: Inhaltsvermerk
Bemerkung
Teil einer Akte
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