Magdeburger Spuren, Nr. 1452

Der päpstliche und kaiserliche Notar Friedrich Kannenberg, Geschworener des Kapitels St. Paul in Halberstadt, beurkundet, dass Lic. Peter Christiani als Vertreter des Magdeburger Bürgers und Kaufmanns Georg Schlüter des Jüngeren, welcher als Vormund für die Witwe Sebastian Kramers handelt, die Entscheidung der Halberstädter Kommissare vom 13. Oktober 1624, betreffend das Erbe der 1598 verstorbenen Anna Britzke, nicht anerkennt und vor dem Reichskammergericht Appellation gegen Dechant, Senior und Kapitel des Domstifts Halberstadt und ihre Kommissare Johann Lewin von Bennigsen und Johann Albrecht von Hünecke, beide Domherren des Domstifts zu Halberstadt und der Kapitel zu Walbeck und St. Paul in Halberstadt, den Syndikus Dr. Christoph Lüder und den Sekretär Justus Rauch sowie Heinrich Schlüter und Zacharias Oppermann als Vormünder von Barbara Britzke und Margarete Kreit, der Witwe von Ludwig Britzke, einlegt, Halberstadt, 24. Oktober 1624.

Bemerkung

Teil einer Akte

Erschließungsinformationen

Signatur
1452
Datierung
24.10.1624
Systematik 1
06.11 andere Bürger und Einwohner
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode, A 53, K Nr. 14, unfol.
Aktentitel
ohne
Beschreibung
Urkunde mit Beglaubigung durch Notariatszeichen des Notars Friedrich Kannenberg, dt., Tinte auf Pergament, Rückseite: Inhaltsangabe
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Nr.1 am 04.04.2024 um 13:08 Uhr von Christoph Volkmar

Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, richtig lies: "des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und des Herzogs Georgs von Sachsen"



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2024 um 08:41 Uhr von stadtarchiv_red2 bearbeitet.

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Nr.2 am 16.01.2024 um 14:25 Uhr von Christoph Volkmar

erschlossene Datierung: kurz nach 7. Oktober 1524

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Nr.3 am 16.01.2024 um 13:30 Uhr von Christoph Volkmar

Gegenstand der Beratung von zwei Ratsmitgliedern mit Kurfürst Friedrich ist die Berufung von Nikolaus Amsdorf nach Magdeburg. Falls der Kurfürst nicht in Wittenberg anwesend ist, sollen die Ratsherren nach Lochau weiterreisen.

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