Magdeburger Spuren, Nr. 792
Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg beurkunden, dass gemäß dem im Stadtbuch festgehaltenen Vertrag vom 7. März 1538 der Amtmann Jacob Rode das von ihm auf dem Unterschloss in Gommern auf eigene Kosten erbaute Burglehn mit zugehörigen Scheunen besitzen und gebrauchen darf, während den Brüdern Friedrich und Moritz Alemann zwei Kammern im Unterschloss Gommern zustehen, 30. Juni 1540.
Erschließungsinformationen
Christoph Volkmar am 04.04.2024 um 13:08 Uhr
Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, richtig lies: "des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und des Herzogs Georgs von Sachsen" Dieser Beitrag wurde am 10.04.2024 um 08:41 Uhr von stadtarchiv_red2 bearbeitet. |
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Christoph Volkmar am 16.01.2024 um 14:25 Uhr
erschlossene Datierung: kurz nach 7. Oktober 1524 |
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Christoph Volkmar am 16.01.2024 um 13:30 Uhr
Gegenstand der Beratung von zwei Ratsmitgliedern mit Kurfürst Friedrich ist die Berufung von Nikolaus Amsdorf nach Magdeburg. Falls der Kurfürst nicht in Wittenberg anwesend ist, sollen die Ratsherren nach Lochau weiterreisen. |
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