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Magdeburger Spuren, Nr. 445

Die Magdeburger Gewerke bitten Kurfürst Moritz durch ein Schreiben an einen nicht genannten Rat, ihnen die von ihm zur Erhaltung der Bergwerke vorgestreckten 3.000 Gulden zu erlassen und die von den Gewerken vorgeschlagenen Regeln zum Umgang mit den wiedererlangten Bergwerksanteilen zu unterstützen, Magdeburg, 31. Juli 1552.

Die Quelle

Das Dokument ist Teil einer im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrten Akte mit dem sperrigen Titel „Magdeburgische Händel, so meistenteils bei Dr. [Ulrich von] Mordeisen uneingeheftet gewesen, 1550-1551, item was 1563 bis 1566 vorgegangen und geschrieben und auf dem Reichstag 1570 zu Speyer für eine Rechnung durch Kurfürst [August] zu Sachsen übergeben“. Sie überliefert u. a. den Streit um die Bergwerksanteile Magdeburger Bürger, die während der Belagerung der Stadt 1550/51 durch den sächsischen Kurfürsten beschlagnahmt worden waren.

Das vorgestellte Schreiben an den Rat der Altstadt Magdeburg ist auf den 31. Juli 1552 datiert und in einer Abschrift überliefert. Es beginnt auf der Vorderseite von Blatt 248, umfasst 3 Seiten und endet mit der Unterschrift Gemeine Magdeburgische gewercken auf der Vorderseite von Blatt 250. Es ist mit Tinte in einer sauber ausgeführten deutschen Kurrentschrift auf Papier geschrieben.

Der Hintergrund

Die Erschließung der Edelmetallvorkommen im Erzgebirge durch das Einrichten und Betreiben von Bergwerken erforderte die Investition von großen Kapitalmengen. Es ist bekannt, dass im Spätmittelalter und in der Frühen Neuzeit wohlhabende Bürger aus den deutschen Handelszentren Bergwerksanteile in Sachsen erwarben. Diese Vorformen der heutigen Aktionen wurden „Kuxe“ genannt. An erster Stelle sind hier die Kaufleute aus Augsburg, Nürnberg, Frankfurt a. M., Köln und Leipzig zu nennen, aber auch niederländische und schlesische Händler verdienten am erzgebirgischen Bergbau. Reichtum und überregionale Kontakte ließen auch Magdeburger als Anteileigener (Gewerke) im Bergbau aktiv werden. Aus den bekannten Gründen waren dazu bislang aber kaum Quellen verfügbar.

Mit dem Berggeschrei am Schneeberg begann das Engagement Magdeburger Bürger in diesem Revier. Seit 1477 kauften sie Schneeberger Kuxe.[1] Bekannt ist weiter, dass der Magdeburger Bürgermeister Valentin Denhart 1548 an mehr als 75 Zechen beteiligt war. Er hinterließ bei seinem Tod Beteiligungen an Annaberger, Buchholzer und Marienberger Bergwerken (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 380). Der Wert seiner Kuxe wurde auf 3.390 Gulden geschätzt, ein beträchtliches Vermögen. Um 1540 erschienen auch die Magdeburger Andreas Helmicke, Ratsherr und Wollgroßhändler, und Hans Storm, Großhändler, als Besitzer von Kuxen in Marienberg.[2] Marienberger Gewinnausschüttungen von 1561 nennen über 100 Anteilseigner aus Magdeburg. Neben dem Rat der Stadt gehören die bekannten Familien Alemann, Helmicke, Moritz und Gericke dazu. Da es dabei nur um die Zechen ging, die Gewinn brachten, wird das tatsächliche Engagement der Magdeburger in Marienberg noch größer gewesen sein. Für das Annaberger Revier fehlen solche Angaben.

Nur am Rande sei erwähnt, dass man auch Spuren der Magdeburger Ingenieurskunst im Zusammenhang mit dem erzgebirgischen Bergbau findet. So ist eine Akte mit dem Titel „Erfindung eines Röhrenwerks und einer Wasserkunst für Bergwerke durch George Stange, Peter Gibende und andere in Magdeburg […]“ überliefert, die davon berichtet (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 375–379). Außerdem erhielten die Magdeburger Bürger Hans Nußbaum und Bonifatius Trentner am 7. November 1581 ein kurfürstliches Privileg für die alleinige Anwendung einer neuen Schmelzkunst zur Gewinnung verschiedener Metalle (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 400).

Nach Verhängung der Acht und während der Belagerung der Stadt durch Kurfürst Moritz wurden die Bergwerksanteile der Magdeburger beschlagnahmt, auch wenn es offiziell hieß, dass diese Maßnahmen ergriffen wurden, um den Erhalt der Bergwerke zu sichern. Nach dem Ende der Belagerung versuchten die Magdeburger wieder Zugriff auf ihre Kuxe zu bekommen. Prinzipiell war Moritz dazu bereit, machte aber geltend, dass er drey tausent taler […] zu erhaltung der gewercken von Magdeburgk berckteyll ausgelegtt hatte, die er nun zurückforderte.



[1] Theodor Gustav Werner, Das fremde Kapital im Annaberger Bergbau und Metallhandel des 16. Jahrhunderts (Schluß), in: NASG 58, 1937, S. 136-201, hier S. 151. Gustav Hertel, Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, Bd. 3, Halle 1896, Nr. 274.

[2] Werner, Das fremde Kapital im Annaberger Bergbau, hier S. 150. Auch die folgenden Angaben entstammen diesem Artikel.

 

Das Bittschreiben

Die Bergbauinvestoren aus Magdeburg hatten sich zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen, die sich „Magdeburger Gewerke“ nannte. Gemeinsam richteten sie sich in diesem Schreiben vom 31. Juli 1552 an den Rat der Altstadt Magdeburg. Einleitend erläutern sie, dass sich ihre Verleger Thomas Smidt, Casper Volckmar und Wolf Schneberger mit ihrem Anliegen an Heinrich von Gersdorff, kursächsischer Rat und Oberhauptmann im Erzgebirgischen Kreis, gewandt hatten. Von diesem erhielten sie die Auskunft, dass sie die 3.000 Taler, die Kurfürst Moritz von Sachsen für sie ausgelegt habe, zurückzahlen müssten.[1] Als dan sollten eim jdem gewercken folgende sein berckteyl und ausspeut frey stehen. Die Magdeburger weisen zunächst darauf hin, dass nicht berücksichtigt worden sei, dass einige Investoren ihre Anteile auf Dritte überschrieben hätten und deswegen eine gerechte Berechnung der jeweiligen Zubuse nicht möglich sei. Das kann wohl so interpretiert werden, dass einige Magdeburger ihre Kuxe rechtzeitig vor der Beschlagnahmung auf Strohmänner übertragen hatten. Dadurch hatten sie weder einen Verlust erlitten, noch wurden sie nun bei der gerechten Verteilung der Lasten herangezogen.

Außerdem machen die Magdeburger Gewerke geltend, dass in Erfahrung zu bringen sei, welche Ausbeute von jedem Anteilseigner erzielt wurde, um den jeweiligen Anteil an den geforderten 3.000 Guldengroschen zu berechnen.

Mit diesen Argumenten bitten sie den Rat, den Kurfürsten zu ersuchen, das wir solcher vorberürter 3000 fl g von irer churf[ürstlichen] g[naden] aus milden fürstlichem gemüeth zu erhaltung der berckwerck freyheytt muchten zu entrichten uberhoben sein und anzuordnen das ein ider gewerck seiner berckteil der gefallenen und noch zukünfftigen auspeut, dieselbigen nach ides besten bauen oder ligen zu lassen gebrauchen muge.  Es geht ihnen also darum, dass ein jeder Investor wieder die freie Verfügungsgewalt über seine Anteile erhalten solle.

Der hier vorgestellte Brief steht im Zusammenhang mit weiteren überlieferten Schreiben, die belegen, dass sich die Verhandlungen über die Bergwerksanteile noch einige Zeit hinzogen. Zwar quittierten 1552 mehrere Bürger Magdeburgs für das erhaltene Geld, das vom Gewinn ihrer Bergwerksanteile in den Jahren 1547 bis 1552 stammte und bisher bei den zuständigen Bergamtsleuten verwahrt wurde (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 381). Aber am 25. Januar 1553 berichteten die Magdeburger Gewerke dem Rat der Stadt Magdeburg über ihre Korrespondenz mit Kurfürst Moritz wegen ihrer Bergwerksanteile und baten diesen, sich beim Kurfürsten für eine baldige Klärung der strittigen Fragen einzusetzen (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 448). Daraufhin ersuchte der Rat Kurfürst Moritz von Sachsen um Unterstützung bei der Bewahrung der Rechte der Magdeburger Bergwerksanteilbesitzer (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 447).



[1] Zunächst ist von 3000 Talern die Rede, im weiteren Verlauf des Briefes allerdings nur noch von 3000 Gulden.

Bedeutung der Quelle

Magdeburgs Rolle im erzgebirgischen Bergbau der Frühen Neuzeit ist bisher wenig erforscht. So sind im Falle Leipzigs u. a. die im Stadtarchiv vorhandenen Ratsbücher eine wichtige Quelle, denn sie verzeichnen den Handel mit Kuxen, deren Vererbung oder deren Einsatz als Sicherheit für Kredite. Da vergleichbare Quellen für Magdeburg fehlen, sind die nun in den Magdeburger Spuren bereitgestellten Dokumente zu diesem Thema umso wichtiger und interessanter. Sie belegen nicht nur, dass Einwohner Magdeburgs im erzgebirgischen Bergbau als Anteilseigner engagiert waren, sondern auch, welches Ausmaß die wirtschaftlichen Schäden durch die Belagerung der Stadt hatten. Die überregionale Vernetzung der Handelsmetropole Magdeburg machte diese im Kriegsfall auch besonders angreifbar. Darüber hinaus verdeutlichen diese Schriftstücke auch, dass man sich von Seiten der Stadt um einen Ausgleich mit Kurfürst Moritz bemühte.

Es ist davon auszugehen, dass die nun durch das Projekt Magdeburger Spuren wieder verfügbar gemachten Stücke aus der Korrespondenz zwischen dem Kurfürsten von Sachsen und den Magdeburgern vor dessen Vernichtung auch im Magdeburger Ratsarchiv aufbewahrt worden waren.

Literatur:

- Theodor Gustav Werner, Das fremde Kapital im Annaberger Bergbau und Metallhandel des 16. Jahrhunderts (Schluss), in: NASG 58 (1937), S. 136–201.

Transkription

[fol. 248r]

Unser gantzwillige und gehorsame dienste alletzeit zuvor, erbare, fürsichtige hoch- und wolweise grosgünstige liebe herrn.

Es werden e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] in frischem gedechtnis haben, wes unsere vorlegger Thomas Smidt, Casper Volckmar, Wolff Schneberger den 22. Junij negst vorschinen e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] zugeschrieben, das nach vielem und mannigfaltigem anregen sie von dem gestrengen ehrendvhesten Heinrich von Gerstorff der Ertzgepirgk oberhauptman, volgende antwort erlangt, wo dem durchleuchtigsten hochgebornen fürste und herrn Moritzen, hertzoegen zu Sachssen, des Heiligen Romischen Reichs ertzmarschalck und churfursten, landgraffen in Düringen, margkgraffen zu Meyssen und burgkgraffen zu Magdeburgk unserm gnedigsten herrn, die drey tausent taler, welche sein churfürstlich g[naden] zu erhaltung der gewercken von Magdeburgk berckteyll ausgelegtt widerumb entrichtet werden. Und folgende sich die gewercken zu Magdeburgk undereinander der ausgelegten 3000 fl g, auch der andern ausgabe und zubus, auf welcher gewercken berckteyl kein auspeut gefallen, gentzlichen theten vergleichen, auff das ir churfürstlich g[naden] sampt derselbigen rhete und ambleutte der vielfeltigen klage vortrag haben mochten. Als dan sollten eim idem gewercken folgende sein berckteyl und ausspeut frey stehen.

 

[fol. 248v]

Hierauff mügen wie e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] nicht bergen, das gar keyne zweyffel ist e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] werden sich churfürstlicher g[naden] zu Sachssen voriges bevelichs wissen zu erinnern, welcher klerlich vormag, wie inliegende zu befinden, das nach erlegung 3000 fl g den gewercken zu Magdeburgk die ubermas sampt folgender ausspeut und auch die berckteill frey  sollen zu gestalt werden, do seindt  der anhengenden artickel, als das sich zuvor  die gewerken der ausgelechten 3000 fl g, auch der aufgangen zubus vorgleichten und der gantzlichen quitirung zuthunde nicht gedacht, welchs dan uns zu mercklichem nachteil und schaden itzundt erstlichen vorgewandt wirdt, dan wie ist es uns muglichen zur vorgleichung zugreiffen, weill wir nicht grundlichen berichtett, ob die gewercken welche ire berckteill sub pretextu und alßo under ein falschen schein haben abe, und andern zuschreiben laßen. Ire auspeut genucklichen gehaben und entpfangen, in die vorgnugung der 3000 fl g mitt sollen gezogen werden. Zum andern wüste je in allewege von den vorlegern ein klerlicher bericht geschehen, was für außpeut und zubus die gantze zeit daher auf der von Magdeburgk berckteyll alle mitteinander gefallen und widerumb aufgangen, dan soltten die 3000 fl g von aller gewercken auspeut inne behalten werden, müste man zuvor ihre semptliche auspeut wissen, gleicher gestalt müste es mitt der zubus auch gehaltten und ein jeder in sonderheit namhafftig gemacht werden, welcher under ihnen zubus zuerlegen schuldich oder nicht, Derhalben an e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise].

 

[fol. 250r]

unser undertenig und freundlich bitt e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] wolle uns an hochbemelte churfurstliche g[naden] zu Sachssen günstiglichen vorschreiben und vorbitten, das wir solcher vorberürter 3000 fl g von irer churf[ürstlichen] g[naden] aus milden fürstlichem gemüeth zu erhaltung der berckwerck freyheytt muchten zu entrichten uberhoben sein und das sein churf[ürstlich] g[naden] auf diese vorgeslagen streitige artickel und unser billige und gleichmessige geschene vorandwortung sich irer churf[ürstlichen] g[naden] gnediges gemüeth, wie sie es deßfals wollen gemeindt und gehaltten haben fürderlichst wollte vornemen und die verfügung thuen laßen, das ein jder gewerck seiner berckteil der gefallenen und noch zukünfftigen auspeut, dieselbigen nach ides besten bauen oder ligen zu lassen gebrauchen muge. Solchs umb hochgedachte churf[ürstliche] g[naden] in aller underthenigkeit und e[uer] e[hrenwerte] w[ohlweise] zuvordienen erkennen wir uns schuldig und pflichtig. Datum Magdeburgk suntags nach Jacobi anno 1552.

Gemeine Magdeburgische gewercken.

Zitiervorschlag

Jens Kunze, Magdeburger als Investoren im Erzgebirge. Wie bekommen die reichen Magdeburger nach dem Krieg ihre sächsischen Bergwerksanteile zurück? , https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=445 (20.04.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
445
Datierung
31.07.1552
Systematik 1
04 Innungen
Systematik 2
Wirtschaftsbeziehungen
Fundort
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
Signatur Fundort
Sächsisches Staatsarchiv, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 09153/01, fol. 248r-250r
Aktentitel
Magdeburgische Händel, so meistenteils bei Dr. [Ulrich von] Mordeisen uneingeheftet gewesen, 1550-1551, item was 1563 bis 1566 vorgegangen und geschrieben und auf dem Reichstag 1570 zu Speyer für eine Rechnung durch Kurfürst [August] zu Sachsen übergeben
Beschreibung
Abschrift, dt., Tinte auf Papier, Sekretsiegel angekündigt.
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