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Magdeburger Spuren, Nr. 208

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg bestätigen, dass Anna Keller, Ehefrau von Abel Alemann, ihr versiegeltes Testament am 22. September 1569 durch den öffentlichen Notar Michael Ciceler im Rathaus hinterlegen ließ, dieses 20. August 1569 verfasst und ratifiziert sowie am 18. August 1570 veröffentlicht wurde, Magdeburg, 18. November 1603.

Die Quelle

Das unter der Signatur „A 53, A Nr. 5, Bd. 1“ im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode aufbewahrte Dokument ist Teil einer umfangreichen, in zwei Bände geteilten Akte des Reichskammergerichts mit dem Titel „Abel Alemann, Bürger zu Magdeburg, als Nebenkläger Johann Martin Alemann, Bürgermeister der Stadt Magdeburg, und Martin Alemann, Ratskämmerer der Stadt Magdeburg für sich und als Vormünder für Friedrich Moritz, ...“ und einer Laufzeit von 1580 bis 1605.

Das Testament liegt als Abschrift einem Schreiben vom 18. November 1603 bei, in dem Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg bestätigen, dass Anna Keller, Ehefrau von Abel Alemann, ihr versiegeltes Testament am 22. September 1569 durch den öffentlichen Notar Michael Ciceler im Rathaus hinterlegen ließ, dieses am 20. August 1569 verfasst und ratifiziert sowie am 18. August 1570 eröffnet wurde. Abgefasst wurde es im Gasthof „Zum Goldenen Ring“ auf dem Breiten Weg. Das Gebäude bestand schon 1402 und wurde auch als Warenlager für Kaufleute u. a. aus Leipzig und Braunschweig genutzt.

Es ist also mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich das Testament tatsächlich im Ratsarchiv befand. Es dürfte 1631 ein Opfer der Flammen geworden sein.

Die Abschrift des Testaments ist mit Tinte in einer sauber ausgeführten deutschen Kurrentschrift auf Papier geschrieben. Sie beginnt auf der Rückseite von Blatt 64, umfasst sieben Seiten und endet auf der Rückseite von Blatt 67.

Die Familie Alemann

Die Familie Alemann gehörte über mehrere Jahrhunderte zu den reichsten und einflussreichsten Patriziergeschlechtern Magdeburgs. Seine Mitglieder besetzten vom Ende des 13. bis zum 17. Jh. die wichtigsten städtischen Ämter als Bürgermeister, Kämmerer, Ratsmänner, Schultheißen und Schöffen. In dieser Zeit waren sie fast ununterbrochen im Rat vertreten, im 16. Jh. stellte das Geschlecht 13 Bürgermeister.

Bereits im Spätmittelalter erwarben die Alemanns umfangreichen Grundbesitz. Sie besaßen allein in der Altstadt und am Neuen Markt (Domplatz) nicht weniger als 12 Häuser und Höfe als Lehen. Außerhalb der Stadt erwarben sie reichen Landbesitz.

Das ehemalige Dorf Benneckenbeck ist heute ein Ortsteil von Magdeburg. Das Rittergut war bis Mitte des 16. Jh. im Besitz der Familie von Keller, bevor es im Laufe der folgenden Jahre in den Besitz der Familie Alemann gelangte. Dieser Prozess begann mit dem Testament der Anna Keller, Ehefrau von Abel Alemann.

Durch Eheschließungen waren die Alemann  mit weiteren einflussreichen Familien verbunden, wie den Rode, den Sturm, den von Emden, den Lentke, den Westphal und den Keller verbunden.

Das Testament

Testamente gaben ihren Verfassern die Möglichkeit, über den Tod hinaus Einfluss auf Nachkommen auszuüben und weltliche Abläufe im Voraus zu planen. Die Art und Weise, in der das Testament der Anna Keller abgefasst wurde, weist es als eine typische letztwillige Verfügung der Frühen Neuzeit aus.

Es beginnt mit der Invocatio, in nahmen der heyligen ungetheileten dreyfaltigkeit amen,[1] der sich die Intitulatio, Anna Kellers, Abell Alemans eheliche haußfraw, und die Arenga anschließen. In deren Mittelpunkt zunächst der Kerngedanke der Vergänglichkeit (humana fragilitas) steht oder, wie es die Verfasserin ausdrückte: das menschliche geschlechte vergenglich undt nichts gewißers dann der todt, aber nichts ungewissers dann die stunde des todes.

Neben diesen Überlegungen nennt sie als weiteren Grund, ihr Testament aufzusetzen, dass sie Streit um ihre Hinterlassenschaft unter ihren Nachkommen vermeiden wolle.

Bevor sie aber Festlegungen bezüglich ihres Erbes trifft, befiehlt sie ihre Seele in die Hände Gottes, der sie durch seines lieben sohns Jesu Christi bitter leiden undt sterben von dem ewigen verdamnuß erlöset hatt und hofft auf das ewige Leben nach ihrem irdischen Tod. Dann verfügt Anna Keller, dass sie sich eine Beerdigung auf dem St. Ulrichskirchhof wünsche. Bezüglich der Organisation ihrer Bestattung glaubt sie, dass ihr haußwirtt undt freunde wohl zu thun wißen werden.

Wenn man es sich leisten konnte, waren Spenden für wohltätige Zwecke als Akte christlicher Nächstenliebe ein selbstverständlicher Teil eines Testaments der Frühen Neuzeit. Anna Keller bestimmte dafür 10 Gulden, die ihre Testamentsvollstrecker an Arme verteilen sollten. Des Weiteren bedachte sie ihren Beichtvater David Ciceler, der als zweiter Pfarrer (Diakon) an der St. Ulrichs-Kirche wirkte, mit zwei Goldgulden.

Über die Verteilung ihrer Kleider und Kleinodien hatte sie ein gesondertes Verzeichnis angelegt, das genauso rechtsgültig sein sollte wie ihr Testament.

Als Haupterben setzte sie – wie nicht anders zu erwarten – ihren Ehemann, Abel Alemann, ein. Dieser erhält nach ihrem Tod u. a. ein Drittel des Guts Benneckenbeck sowie ein von ihr erworbenes Haus, zwischen Peter Gefenden undt dem brodhause innegelegen. Allerdings stellte sie dabei die Bedingung, dass er diese Immobilien nicht verkaufen durfte. Darüber hinaus legte sie für den Fall des Todes ihres Ehemanns den weiteren Erbgang fest. Die Bestimmung, dass auch Dr. Heinrich Alemans Kinder sowie die Nachkommen des schon verstorbenen Thomas Rode einen Teil des Erbes erhalten sollten, zeigen nicht nur die vielfältigen Verbindungen unter Magdeburgs führenden Familien, sondern war auch Ursache für die komplizierten Verwicklungen im vor dem Reichskammergericht behandelten Schuldenstreit, dessen Akten dieses Testament überliefern.

Auch ahnte Anna Keller schon, dass ihre Güter zur Tilgung der Schulden ihres Ehemanns herangezogen werden könnten, und legte für diesen Fall fest, dass ihre weiteren Erben die Güter bzw. ihren Anteil daran übernehmen sollten und die Gläubiger aus deren Ertrag bedient werden sollten. Weiter forderte sie von ihrem Mann, dass er ihre Mutter und Schwestern bei zukünftigen Streitigkeiten vertreten solle und dass er sie auch in seinem Testament, falls er ohne Kinder verstürbe, bedenken solle.

Abschließend benennt sie die Testamentsvollstrecker, die sie jeweils mit einer Gabe von vier Goldgulden für ihre Mühen entschädigt.

Das Testament endete mit der Vorbehaltsklausel, mit der zum Ausdruck gebracht wurde, dass dieses bis zum Lebensende von ihr ergänzt, geändert oder ganz aufgehoben werden könne.



[1] Landesarchiv Sachsen-Anhalt, A 53, A Nr. 5, Bd. 1, fol. 63r-69v. Alle Zitate stammen aus diesem Dokument.

Bedeutung der Quelle

Testamente sind eine Quellengattung von großem Reichtum und vielfältiger Aussagekraft für nahezu sämtliche Bereiche der Geschichtswissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen. Sie sind Rechtsdokumente mit weitgehend festgelegter Form und Struktur. Über ihren rechtlichen und die Aufteilung der Hinterlassenschaft betreffenden Inhalt hinaus gewähren sie oft tiefe Einblicke in die Geistes- und Alltagswelt der Verfasser, ihrer Verwandten und Bekannten.

Es ist hervorzuheben, dass die Quelle das Selbstbewusstsein Magdeburger Bürgerfrauen in der Frühen Neuzeit unter Beweis stellt. Anna Keller agiert unter ihrem Geburtsnamen und übernimmt den Namen ihres Mannes nicht. Sie verfügte nicht nur frei über ihre Hinterlassenschaft, sondern knüpft die Erbeinsetzung ihres Ehemanns auch noch an Bedingungen. Dieser , er dürfe doran nichtes verkeuffen, verthun noch etwenden, sondern dieselben in gewehren undt gebeuden seines besten vermögens erhalten würde.

Bürgertestamente genießen schon seit langem das Interesse der Forschung. Als gut bearbeitet kann das Bürgertum der Städte Braunschweig, Hamburg, Lübeck, Lüneburg, Köln, Konstanz, Nürnberg oder Stralsund. Magdeburger Testamente sind aus den bekannten Gründen bislang fast völlig unbekannt, auch wenn sie bis zur Zerstörung der Stadt zu Tausenden beim Rat hinterlegt worden sein dürften. Daher verdienen selbst einzelne Testamente, die nun im virtuell rekonstruierten Magdeburger Stadtarchiv zu finden sind, besondere Beachtung.

Hintergrund: Das Reichskammergericht

Das Reichskammergericht wurde im Jahr 1495 gegründet und war neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs. Seinen Sitz hatte das Gericht ab 1527 nach Zwischenstationen in verschiedenen Städten in Speyer. Von 1689 bis 1806 tagte es in Wetzlar.

Zunächst war das Reichskammergericht vor allem für die Einhaltung des Landfriedens zuständig. Darüber hinaus galt es als Appellationsinstanz bei der Anfechtung von Urteilen territorialer und reichsstädtischer Gerichte in Zivilsachen. Daraus ergab sich eine Spruchpraxis zur Kontrolle der landesherrlichen Gerichtsbarkeit.

Einer dieser Prozesse vor dem Reichskammergericht war der Rechtsstreit zwischen Agate Willing, geborene Finck, vertreten von ihrem Ehemann Johann Willing, und Abel Alemann, alle Bürger in Magdeburg, wegen offener Schulden. Die Familie Willing hatte in erster Instanz vor der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg in Halle Recht bekommen. Abel Alemann sollte sein Gut Beneckenbeck zur Schuldentilgung einsetzen. Er wandte sich aber an das Reichskammergericht, der übergeordneten Instanz, und brachte vor, dass ihm nur ein Drittel der Nutzungsrechte an dem Gut zugefallen seien. Darüber hinaus war Abel sowohl bei Mitgliedern der eigenen Familie als auch bei fremden Geschäftspartnern stark verschuldet, weshalb die Schuldentilgung gegenüber der Familie Willing noch komplizierter wurde.

Weiterführende Literatur:

Zum Bestand „Reichskammergericht“ im Landesarchiv Magdeburg – Landeshauptarchiv siehe: Findbuch der Akten des Reichskammergerichts im Landesarchiv Magdeburg – Landeshauptarchiv - , Buchstabe A-E, bearb. von Dietrich Lücke, Halle 1997, S. IX-XII.

Zur Familie Alemann: https://www.von-alemann.de

Zu Testamenten: Guzzetti, Linda, Testamentsforschung in Europa seit den 1970er Jahren: Bibliographischer Überblick, in: Markwart Herzog/Cecilie Hollberg (Hgg.), Seelenheil und irdischer Besitz. Testamente als Quellen für den Umgang mit den „letzten Dingen“ (Irseer Schriften Neue Folge 4), Konstanz 2007, S. 17-33 und Richter, Susan, Fürstentestamente der Frühen Neuzeit. Politische Programme und Medien intergenerationeller Kommunikation (Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 80), Göttingen 2009, S. 21-34.

Transkription

[fol. 64r]

Das testament lautet also:

In nahmen der heyligen ungetheileten dreyfaltigkeit amen.

Nach dem das menschliche geschlechte vergenglich undt nichts gewißers dann der todt, aber nichts ungewissers dann die stunde des todes, alß habe ich Anna Kellers, Abell Alemans eheliche haußfraw, solches zu hertzen genommen, betracht undt derwegen letzten willen unndt testament, dieser meiner zeitlichen guter halber, wie es darmit nach meinem tode solle gehalten werden zu verordenen undt zu machen vorgesatzt undt entschloßen, dadurch kunftigen hader zu entscheiden undt abzuwenden.

Erstlich befehle ich Gott dem almechtigen meine sehle in seine hende unndt schirm, der

[fol. 65r]

sie durch seines lieben sohns Jesu Christi bitter leiden undt sterben von dem ewigen verdamnuß erlöset hatt unndt verhoffe nach diesem abschiede bei ihme ewiglich zu leben.

Unndt ist mein letzer wille, wann ich nach dem willen Gottes entschlaffen, das man mich auff St. Ulrichs kirchoffe ehrlich zur erden bestaten solle, wie dann mein haußwirtt undt freunde wohl zu thun wißen werden.

Armen leutten in der Alten Stadt legire undt bescheide ich zehen gulden müntz ihnen nach gefallen meiner testamentarien außzuteilen und zuverreichen.

Item ern Davidt Cicelern meinem beichtvater bescheide undt gebe ich zwene gultgulden.

[fol. 65v]

Was ich sonsten an kleidern undt kleinodien meinen freunden verordenen undt geben will, soll einem ieden auff einen sonderlichen zettel verzeichnet undt hierin gestecket werden, welcher zettel so wohl alß diß testament crafft haben soll.

Was ich aber hieruber an väterlichen erbe undt andern meinen eigenen wohlgewonnenen gutern habe, alß meinen dritten theil am gute Bonnekenbegk undt andern erbgutern nichts außgeschloßen, deßgleichen mein gekaufft hauß, zwischen Peter Gefenden undt dem brodhause innegelegen, neben andern meiner freulichen gerechtigkeit, vorzugk undt erstigkeit, wie solches etwan genant sein magk, daran gebe undt bescheide ich mit vorwißen meiner

[fol. 66r]

lieben mutter, meinen getreuen lieben ehemanne Abell Alemanne den gebrauch und nutzung zeitt seines lebens, unndt setze ihn auch hiemit ein zu einen gewißen fructuarium undt genießer erwehnter meiner guter. Doch also,[a] das er doran nichtes verkeuffen, verthun noch etwenden, sondern dieselben in gewehren undt gebeuden seines besten vermögens erhalten undt die nutzung darvon bei seinem leben nehmen solle.

Wann er aber nach dem willen Gottes auch verscheiden wurde, alßdann sollen meine negste erben schwester undt schwester kinder oder wehr sonsten die zeit meine neheste erben sein werden, solche guter annehmen, sich daraus freundlich thelen, doch das doctor

[fol. 66v]

Heinrich Alemans kinder ein theil und Thomas Roden sehligen kinder auch einen theil nehmen undt bekommen sollen.

Do aber meines haußwirts Abel Alemans gloubiger sich zu gewehnten meinen guetern halten oder darin verhelffen laßen woltten, so sollen meine neheste erben vor ihnen den vortrit haben, die guter einnehmen, gebrauchen undt meinem ehemanne oder wer es von seinetwegen berechtiget sein mochte bei seinem leben die nutzunge davon geben unndt vorreichen.[b]

Ich will auch zum uberfluß untengesatzte meine testamentarien uber solche meine guter zu fideicommissarios gesatzt haben.

Ich will auch hierkegen meinen haußwirtte

[fol. 67r]

gebeten unndt empfohlen haben, das er der mutter, meiner schwestern unndt schwesterkindern in ihren streitigen hendeln mit den Kellern unndt Burckharten Mihen unndt andern von wegen der gesampten guter hinfort weiter wie bißher geschehen getrewen beystandt leisten undt sie mitt raht, hulff undt forderung seines besten vermogens nicht laßen, auch sie wann er sonder leibes erben abgehen wurde, mit seiner erbschafft bedencken wolle, also er dann zuthun mihr zugesaget undt gelobet hat undt ich ihme in den fal wohl getrawe.

Unndt zu wahren executorn dieses meines testaments undt letzten willens setze unndt verordene ich die achtbare, hoch- unndt wohlge-

[fol. 67v]

larte herrn Frantzen Pfeiln, beider Rechten doctorn undt syndicum, undt Joachim Gregory zu Magdeburgk undt bescheide einem ieden vier goltgulden zum ringe, mitt bitte sich der nuhr nicht beschweren undt diese geringe verehrung gefallen zu laßen.

Ich bedinge auch schließlich hiemit, das ich dieses testaments undt letzten willens zeit meines lebens mechtig sein will, daßelbe zu verbeßern, zu verändern oder gantz abzuthun, wie mihr dann am bequemesten furfallen magk.

Geschehen im Gulden Ringe[1] zu Magdeburgk den 20. Augusti anno 1569.

[Unterschriften:]        Michael Ciceler[c] notarius pro nota subscripsit

                                               Valtinus Rosian mein eigen hand

                                               Jurgen Schrader mein eigen handt

                                               Andres Thile meine handt

                                               Hanß Forwerck meine handt

                                               Martin Schmidt meine handt

                                               Baltzar Meller meine handt

Hennigus Apt manu propria



[a] doch also rot unterstrichen, Text von hier bis zum Absatzende am Rand durch rote Häkchen markiert.

[b] Absatzende am Rand durch rote Häkchen markiert.

[c] In der Abschrift fälschlich Cicelber.



[1] Gasthof „Zum Goldenen Ring“ auf dem Breiten Weg, bestand schon 1402, auch als Warenlager für Kaufleute. Siehe: Häuserbuch der Stadt Magdeburg 1631-1720, Band 1, bearb. Ernst Neubauer, Hrsg.: Historische Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, Magdeburg 1931, S. 76.

 

 

Zitiervorschlag

Jens Kunze, Kleider, Kleinodien und ein Rittergut. Anna Keller, verh. Alemann, macht ihr Testament (1569), https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=208 (19.04.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
208
Datierung
18.11.1603
Systematik 1
02.02 Gerichtsbarkeit
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, A 53, A Nr. 5, Bd. 1, fol. 63r-69v
Enthält
Beilage: Abschrift des Testaments, 20. August 1569.
Aktentitel
Abel Alemann, Bürger zu Magdeburg, als Nebenkläger Johann Martin Alemann, Bürgermeister der Stadt Magdeburg, und Martin Alemann, Ratskämmerer der Stadt Magdeburg für sich und als Vormünder für Friedrich Moritz, ...
Beschreibung
Ausfertigung, dt., Tinte auf Papier, Sekretsiegel, Rückseite: Regest und Kanzleivermerke (17. Jh.).
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