Magdeburger Spuren, Nr. 1036

Der Notar Cyriak Binger beurkundet, dass Sigismund von Hoburg im Syndikatshaus zu Halle erschienen ist und das Urteil der Räte des Erzstifts Magdeburg in der Klage Heinrich Alemanns, Bürgers der Stadt Magdeburg und Vormund von Thomas Robin, gegen ihn als Beklagten entgegennimmt. Demnach urteilen die Räte, dass die Appellation Alemanns abgewiesen und der Fall der Vorinstanz zur Ausführung zurückgegeben wird, Halle, 5. Juli 1599.

Bemerkung

Teil einer Akte

Erschließungsinformationen

Signatur
1036
Datierung
05.07.1599
Systematik 1
06.11 andere Bürger und Einwohner
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode, A 53, H Nr. 162, fol. 4r-4v
Umfang
2 Seiten
Beschreibung
Urkunde, Beglaubigung durch Unterschrift und Notariatszeichen des Notars, dt., Tinte auf Pergament, Rückseite: Inhaltsvermerk
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Christoph Volkmar am 04.04.2024 um 13:08 Uhr

Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, richtig lies: "des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und des Herzogs Georgs von Sachsen"



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2024 um 08:41 Uhr von stadtarchiv_red2 bearbeitet.
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Christoph Volkmar am 16.01.2024 um 14:25 Uhr

erschlossene Datierung: kurz nach 7. Oktober 1524

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Christoph Volkmar am 16.01.2024 um 13:30 Uhr

Gegenstand der Beratung von zwei Ratsmitgliedern mit Kurfürst Friedrich ist die Berufung von Nikolaus Amsdorf nach Magdeburg. Falls der Kurfürst nicht in Wittenberg anwesend ist, sollen die Ratsherren nach Lochau weiterreisen.

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