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Magdeburger Spuren, Nr. 997

Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg schreiben an einen nicht genannten Empfänger wegen des Kredits über 50.000 Taler, den sie Kaiser Rudolf II. eingeräumt haben und für den die Städte Schweidnitz, Jauer, Löwenberg und andere schlesische Städe bürgen, und bitten darum, die Modalitäten der Zahlung der Zinsen zu klären, die jährlich am 6. Januar zur Leipziger Neujahrsmesse zu entrichten sind, Magdeburg, 23. Januar 1604.

Die Quelle

Das Dokument befindet sich im Österreichischen Staatsarchiv und wird dort unter der Signatur „AT-OeStA/FHKA SUS RA 54.3“ aufbewahrt. FHKA steht für das Finanz- und Hofkammerarchiv, welches die Finanzunterlagen des kaiserlichen Hofes enthält. Der Besitzstempel auf dem ersten Blatt trägt die Umschrift: HOFKAMMER ARCHIV WIEN. SUS steht für den Bestand Sammlungen und Selekte. Die Akten werden lose in Kartons aufbewahrt. Die einzelnen Blätter tragen eine nachträglich mit Bleistift aufgetragene Blattzählung. Beschreibstoff ist Papier. Der Text wurde mit brauner Tinte aufgetragen. Es handelt sich um eine Abschrift. Daher fehlt jede Beglaubigung. Auch ein Siegel ist nicht vorhanden. Auf dem letzten Blatt befindet sich ein Inhaltsvermerk.

Der Hintergrund

Der Urkunde geht voraus, dass die Altstadt Magdeburg Kaiser Rudolf II. einen Kredit über 50.000 Taler einräumte. Der Kaiser hatte ursprünglich 100.000 Taler erbeten, doch zu Heiligabend 1602 erklärten Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg, dass sie ihm nur 50.000 Taler leihen können (vgl. Magdeburger Spuren, Nr. 998). Zur Übergabe des Geldes muss es 1603 gekommen sein. Der Darlehensvertrag ist nicht überliefert.

Da es um die Kreditwürdigkeit des Kaiserhofs eher schlecht bestellt war, musste die Hofkammer Städte finden, die sich bereiterklärten, für diese Summe zu bürgen. Hier genannt sind die schlesischen Städte Schweidnitz, Jauer und Löwenberg. Schlesien war damals ein böhmisches Kronland, über das Rudolf II. als König von Böhmen gebot. Die Städte lagen im Fürstentum Schweidnitz-Jauer, das nicht verlehnt war, sondern unmittelbar dem König unterstand. Daher konnte der Kaiser als Stadtherr auch die Bürgschaft anweisen. Dabei mochte helfen, dass die schlesischen Kommunen als Teil der Stadtrechtsfamilie des Magdeburger Rechts langjährige Beziehungen zur Elbestadt besaßen.

Der Kredit über 50.000 Taler war mit fünf Prozent verzinst. Demnach fielen 2.500 Taler Zinsen an, die die kaiserliche Kammer zahlen musste. Die Zinszahlungen sollten in Leipzig erfolgen, das seit 1557 eine der sog. Legstädte war, wo die finanziellen Transaktionen des Reiches, wie Sammlungen der Türkensteuern durch den Reichspfennigmeister, abgewickelt wurden. Die erste Zinszahlung stand auf dem Leipziger Neujahrsmarkt am 6. Januar 1604 an. Mit dem Schreiben, das hier in Abschrift vorliegt, beschwerten sich nun die Magdeburger, dass die Zinszahlung zu diesem Termin ausgeblieben war. Entgegen der Vereinbarung erhielten ihre Vertreter auf dem Neujahrsmarkt zu Leipzig vom Reichspfennigmeister Christoph von Loß bzw. dessen Buchhalter Thomas Lebzelter keine Zinszahlung und auch keine Benachrichtigung, warum die Zinszahlung ausgeblieben war. Sie bitten deshalb darum, dass ihnen der ausstehende Zins von 2.500 Talern schnellstens ausgezahlt würde und bitten weiter, dafür Sorge zu tragen, dass der Zins künftig pünktlich zum vereinbarten Termin auf der Neujahrsmesse zu Leipzig ausgezahlt würde. An wen dieses Schreiben ging, ist dem Text nicht zu entnehmen. Es war offenbar eine Person am kaiserlichen Hof.

Im gleichen Bestand ist der Ausgang des Falls überliefert. Wie man einer Abschrift entnehmen kann, notierte Dr. Erasmus Moritz, Syndikus des Rats der Stadt Magdeburg, am 19. Februar 1604, dass der kaiserliche Hofkammerpräsident Wolf Unverzagt in eine Zinszahlung jeweils am 6. Januar eingewilligt hat (vgl. Magdeburger Spuren, Nr. 996). Offenbar waren Kredit und Zahlungstermin der Hofkammer gar nicht bekannt gewesen. Das spricht gegen das Funktionieren der kaiserlichen Verwaltung. Ein Grund mag gewesen sein, dass der Hof zwischen Prag und Wien hin- und herwechselte. Obwohl keine weiteren Unterlagen zu diesem Fall bekannt sind, ist davon auszugehen, dass die Stadt Magdeburg in den folgenden Jahren die Zinsen erhielt. Ob indes der Kredit zurückgezahlt wurde, bleibt offen.

Bedeutung der Quelle

Der Vorgang bezeugt, dass Magdeburg um 1600 eine wirtschaftlich prosperierende Stadt war, die sich in der Lage sah, die beträchtliche Summe von 50.000 Taler aufzubringen und dem Kaiser zu leihen. Noch um 1600 gehörte Magdeburg zu den fünf größten Städten im Deutschen Reich. In der Reformationszeit wird die Einwohnerzahl auf ca. 35.000 geschätzt, nur Köln hatte mehr Einwohner.

Seit dem 13. Jahrhundert hatte sich ein kontinuierlicher Aufstieg Magdeburg zu einer der bedeutendsten Städte im norddeutschen Raum vollzogen. Die Erzbischöfe als Stadt- und Landesherren vergaben die städtische Privilegientrias aus Markt-, Münz- und Zollgerechtigkeiten, die Magdeburg als Scharnier zwischen Nord- und Süddeutschland, zwischen West- und Ostdeutschland reichlich zu nutzen wusste. Am Kreuzungspunkt alter Fernhandelswege und begünstigt durch die schiffbare Elbe prosperierte die Stadt, die Mitglied des bedeutenden Wirtschaftsbündnisses, der Hanse, wurde. Insbesondere das Getreidestapelrecht, das alle Getreidehändler zwang, den Handel in Magdeburg abzuwickeln, verschaffte ihr einen immensen wirtschaftlichen Vorteil.

Im gleichen Maße mit dem wirtschaftlichen Wachstum der Stadt nahmen die Abnabelungstendenzen vom erzbischöflichen Stadtregiment zu. Höhepunkt war die Ermordung Erzbischofs Burchards III. (1307–1325), in dessen Folge der Rat eine neue Verfassung erhielt, die das Selbstergänzungsrecht herausstellte und zur Herausbildung einer patrizischen Oligarchie mit wenigen ratsfähigen Familien führte. Diese Ratsverfassung hielt allen Reformen und Reformationen zum Trotz 300 Jahre, bis 1631 durch die Anlehnung an Schweden neue Strukturen eingezogen wurden und die alten Eliten weichen mussten.

Trotz allem konnte die von der Stadt angestrebte Reichsunmittelbarkeit nie erreicht werden. Die Erzbischöfe blieben formal Stadtherren, auch über die Reformation hinaus, als sich das Domkapitel 1567 nach dem Tod des zum lutherischen Glauben neigenden Erzbischofs Markgraf Sigismund von Brandenburg (1538–1566) zum protestantischen Glauben bekannte und das Erzstift seitdem durch einen evangelischen Administrator verwaltet wurde.

Die wirtschaftlichen Potenzen wussten auch die Kaiser und Könige für sich zu nutzen, denen die Städte als Kreditgeber dienten. Das passierte in der Regel nach einem bewährten Muster. Entsprechend der Steuerkraft mussten sie einen bestimmten Betrag dem Reich zur Verfügung stellen. Zur Sicherheit wurden Bürgen gestellt, meist andere Städte, an denen sich der Kreditgeber im Falle ausbleibender Rückzahlung schadlos halten konnte. Mitunter wurde auch Jahressteuerabgabe verrechnet oder es wurde eine andere Zinseinnahmemöglichkeit als Pfand überlassen.

Nach der Eroberung und Zerstörung der Stadt durch die Truppen des kaiserlichen Generals Tilly im Mai 1631, der schätzungsweise 20.000 bis 30.000 seiner Einwohner zum Opfer fielen, sollte Magdeburg nie wieder an seine frühere wirtschaftliche Stärke und Bedeutung anknüpfen können.

Weiterführende Literatur:

Carsten Nahrendorf: Magdeburg, in: Wolfgang Adam, Siegrid Westphal (Hrsg.): Handbuch kultureller Zentren der Frühen Neuzeit. Städte und Residenzen im alten deutschen Sprachraum. Teilbd. 2, Berlin u. a. 2012, S. 1349-1390.

Helmut Asmus: 1200 Jahre Magdeburg. Von der Kaiserpfalz zur Landeshauptstadt. Bd. 1: Die Jahre 805–1631, Magdeburg 2000.

Matthias Puhle: Rat und Schöppenstuhl. Das Ringen um die Macht im mittelalterlichen Magdeburg, in: Gabriele Köster u. a. (Hrsg.): Kulturelle Vernetzung in Europa. Das Magdeburger Recht und seine Städte, Dresden 2018, S. 235-246.

Transkription

[fol. 714r]

Unßer freundtlich dienst zuvor. Ehrenvester unndt hochgelerter besonders günstiger freundt, was maßen die Römische kaiserliche, auch zue Hungern unndt Bohaims königliche mayestät, unßer allergnedigster Herr, sich allergnedigst anerboten undt verschrieben, zudeme auch Schweidnitz, Jauer, Lembergk neben andern schlesischen städten zu selbschuldigen burgen ausgesatzt, die fünffzigk tausend reichsthaler, damit ihr kayserliche unndt konigliche mayestät unß verhafftet unndt von unß ihrer mayestät allerunterthenigst vorersatzt, jerlichen auf Trium Regum, in der stadt Leipzigk, ohne allen behelff unndt vertzugk, undt unser kosten unndt schaden, mitt drittehalb tausent reichsthalern allergnedigst zue verzinsen zulaßen, deslaige hat der herr nebst unß in frischen angedencken. Alß aber wir auf dem Leipziger neuen

[fol. 714v]

jahrs margkt uf Trium Regum und folgis daselbst zu Leipzigk personen deputiret unndt mit gnugsamer quitunge abgefertiget, ermelten zinß aufzunehmen, zu entpfangen undt an ort und enden, dahin wir die benötiget, versprochen undt verschrieben, zuwenden undt zu bringen, ist gantz unvermutlichen wieder alle unßere hofnung solcher zinß zurück geblieben, dergestalt auch, daß unsere deputirte von dem reichspfennigkmeistern, deßen buchhaltern, Thomas Lepzeltern undt andern daselbst, die geringste nachrichtung ob einziger außzahlung, oder woran den mangell, nicht haben oder erlangen mogen. Dießes wir zue unßern merklichen schaden unndt nachteill, besonders aber zue vorschmelerung unsers credits, bey denen, welchen von unß solche gelder

[fol. 715r]

versprochen undt nicht gewehret wordenn, gereichet undt mitgeführet, hat den herrn und ein jeder verstendigen satsam abezumaßen. Wollen derohalben den herrn freundtlicher ersucht undt gebeten haben, er nach seiner guter discretion, bey kayserlicher undt königlicher hoffkammerpraesidenten und räthen oder sonsten an unßer stath undt in unßern nahmen, wie wir den ihme deßfals volmacht undt gewalt crafft dieses geben undt auftragen, benanter sachen beschaffenheit undt verlauff allerunterthenigst undt gebürelichen erwehne, bitte undt anlange, ihr kayserliche undt königliche mayestät oder deroselben wohlverordneten hoffpraesidenten undt räthe respective die allergnedigste gnedigst unndt günstige anordnung undt verfügung thun wollen, unß den itzigen auf Trium Regum vortagten zinß der 2500 reichs- 

[fol. 715v]

thaler, ohne unßer weiter schaden, nachteil und unkosten gezahlet unndt abgetragen undt dan auch eine gewiße amptsperson unndt ortt, von der undt doßelbst unß hinfuro zu Leipzigk der zinß jehrlichen entrichtet werden moge, specificiret undt nahmhafft gemacht werden. Unß hiermit allerseits zu göttlichen protection entpfehlende seindt dem herrn günstigen undt freundtlichenn willen zuebetzeigen gereigt unndt erbotigk. Datum unter unßerm stadt secret den 23. Januarii anno 1604.

Rathmanne und innungsmeister der alten stadt Magdeburg.

[fol. 716v]

Eines ersamen rahts und statt Magdeburg schreiben wegen des kayserlichen darlehens und dahrgebuhrender zinse p.

Zitiervorschlag

Lars-Arne Dannenberg, Finanzstark. Magdeburg gewährt dem Kaiser 50.000 Taler Kredit (1604), https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=997 (19.04.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
997
Datierung
23.01.1604
Systematik 1
02.01.01 Kaiser und Reich
Systematik 2
Wirtschafts- und Finanzbeziehungen
Fundort
Österreichisches Staatsarchiv
Signatur Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/FHKA SUS RA 54.3, fol. 714r-716v
Umfang
6 Seiten
Beschreibung
Abschrift, ohne Besiegelung, dt., Tinte auf Papier, Rückseite: Inhaltsvermerk
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