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Magdeburger Spuren, Nr. 987

Der Rat der Stadt Magdeburg verpflichtet sich, Kaiser Rudolf II. im Krieg gegen die Türken mit Munition beizustehen, und kündigt an, zu Pfingsten 1594 200 Zentner Pulver zu liefern, davon 100 Zentner gratis, während 100 Zentner auf die Türkensteuer angerechnet werden sollen. Er bittet, dies dem Reichspfennigmeister Christoph von Loß mitzuteilen, Magdeburg, 12. März 1594.

Die Quelle

Die Verpflichtungserklärung der Stadt Magdeburg für Kaiser Rudolf II. (1552-1612) ist im Original nicht erhalten. Das Original erreichte den kaiserlichen Hof in Wien, ist aber von dort wahrscheinlich an den Reichspfennigmeister Christoph von Loß weitergeleitet worden. Bei der kaiserlichen Finanzverwaltung verblieb lediglich eine Abschrift. Zusammen mit den verschiedenen Archivbeständen der Reichshofkanzlei fand sie Eingang in das Österreichische Staatsarchiv. Dort wird sie im Finanz- und Hofkammerarchiv (FHKA) im Bestand Sammlungen und Selekte (SUS) unter der Signatur „AT-OeStA/FHKA SUS RA 54.3“ aufbewahrt.

Gemäß der Archivtradition sind die Vorgänge nicht in gebundenen Akten, sondern lose archiviert. Dabei sind die Blätter des Fachs RA 54.3 nachträglich mit einer Blattzählung mit Bleistift versehen worden. Diese beginnt bei fol. 689r und endet mit fol. 691v. Zum Vorgang gehören weitere Schreiben in Abschrift, die ein gemeinsames Deckblatt besitzen. Dabei handelt es sich um fol. 698v, welches die Aufschrift „Resolution des Rats der Alten Stadt Magdeburg“ trägt.

Da es sich um eine Abschrift handelt, fehlt jedwede Beglaubigung. Wie aus dem Text hervorgeht, war das Original mit dem Sekretsiegel der Stadt Magdeburg besiegelt.

Magdeburg verwendete 1594 noch den julianischen Kalender, während der Hof in Wien den gregorianischen Kalender eingeführt hatte. Um Verwirrungen zu vermeiden, wurde die Datumsangabe mit dem Vermerk „stylo veteri“ (im alten Stil) versehen.

Der Hintergrund

Nach der Eroberung Konstantinopels 1453 drangen die Osmanen mit großer Geschwindigkeit nach Norden vor und hatten bald weite Teile des Balkans besetzt. Nach dem Tod des letzten Jagiellonen Ludwig II. (1506–1526) in der Schlacht von Mohács 1526 kam es zwischen den Habsburgern und Johann Zapolya (1578–1540) zum Streit um den ungarischen Thron. Unterdessen eroberten die Türken den größten Teil des ungarischen Königreichs und standen 1529 das erste Mal vor Wien. Auch wenn die Belagerung nach knapp einem Monat erfolglos abgebrochen wurde, verstärkte Kaiser Karl V. (1500–1558) nunmehr seine Bemühungen im Kampf gegen die Türken. Die Kämpfe flammten nach dem Aufstand des Fürsten von Siebenbürgen, Johann Sigismund Zapolya (1540-1571), erneut auf (2. Österreichischer Türkenkrieg), ehe sie trotz des Friedens von 1547 und des Friedensschlusses von Adrianopel 1568 nach beinahe jährlichen Überfällen in den bei Österreich verbliebenen Teilen Ungarns und Kroatiens („friedbrüchigen Einfall in Ungern und Crabbaten“) 1590 mit neuer Intensität wieder zunahmen. Kaiser Rudolf II. verweigerte nach 1590 die vereinbarten Tributzahlungen an den türkischen Sultan, der daraufhin die Grenzfestung Sissek belagerte. Die Niederlage der Türken in der Schlacht bei Sissek 1593 und die anschließende Kriegserklärung des Sultans gegenüber dem Kaiser eröffneten den 3. Österreichischen Türkenkrieg, der auch als Langer Türkenkrieg bezeichnet wird und erst mit dem Frieden von Zsitvatorok 1606 endete. Nach anfänglichen Erfolgen der Osmanen 1594 mobilisierte Rudolf II. die Unterstützung des Reiches und forderte von den Ständen immer höhere Beiträge der Türkensteuer. Auf dem Regensburger Reichstag wurde die gewaltige Summe von 5.000.000 Gulden gefordert, die in Raten zwischen 1603 und 1606 gezahlt werden sollten.

Bereits seit 1454 hatten sich die Kaiser auf den Reichstagen finanzielle Unterstützung im Kampf gegen die Osmanen wie auch Truppen von den Ständen bewilligen lassen. 1481 hatte Kaiser Friedrich III. (1415-1493) als erste Steuer im Reich überhaupt eine Türkensteuer eingeführt, die als Vermögens- und Kopfsteuer entsprechend der Bevölkerungszahl der einzelnen Territorien erhoben wurde. 1521 fügte Kaiser Karl V. eine Matrikel an das Protokoll des Reichstags zu Worms an, die für alle Landesherrschaften einen Steuerbetrag festlegte. 1543 wurde das Amt des Reichspfennigmeisters eingeführt, der die Einnahme der Reichssteuern, insbesondere der Türkensteuer, und Abgabe an die sogenannten Legstädte zu organisieren hatte. 1557 kam es zur Trennung des Einzugsgebiets zwischen dem oberdeutschen und dem sächsischen Reichskreis. Gleichzeitig wurde Leipzig, das durch seine überregional bedeutsamen Messen ein wichtiger Handels- und Finanzmarkt war, zu einer der Legstädte ernannt.

Neben den finanziellen Abgaben gehörte auch die Bereitstellung von Truppen sowie Munition zur Kriegsunterstützung. Daher erklärte sich Magdeburg zur Lieferung von Schwarzpulver bereit.

Seit Mitte des 14. Jahrhunderts begann sich Schießpulver auf den Schlachtfeldern Europas als Zündstoff und Treibmittel für Kugelschusswaffen durchzusetzen. Schwarzpulver ist eine Mischung aus Salpeter, Holzkohle und Schwefel. Durch die hohe Brennbarkeit war äußerste Vorsicht bei der Herstellung geboten. Die Herstellung erfolgte in Pulvermühlen, wo die Zutaten zermalen und entsprechend dem Mischungsverhältnis gemischt wurden.

Bedeutung der Quelle

Mit der Erklärung verpflichtet sich Magdeburg, dem Kaiser 200 Zentner Schwarzpulver für den Krieg gegen die Osmanen bereitzustellen. Die Magdeburger erklären aber, es seien erhebliche Bemühungen erforderlich, da aufgrund früherer Kriegsdrangsale die eigenen Pulvervorräte erschöpft seien und erst kostenintensiv Pulver aus dem Umland aufgekauft werden müsse. Da die Treibladungen für die Geschosse relativ klein waren, sind 200 Zentner Schwarzpulver eine enorme Menge, die nicht mit einem Mal bereitgestellt werden konnte. Daher wurde eine Lieferung in Raten festgesetzt. Welches Zentnermaß damals in Magdeburg angewendet wurde, ist nicht bekannt. Geht man davon aus, dass ein Zentner rund 50 Kilogramm wiegt, entsprechen 200 Zentner rund 100 Tonnen Schwarzpulver.

Im Spätmittelalter und der frühen Neuzeit befanden sich mehrere bedeutende Pulvermühlen im Harzraum, weil das notwendige Schwefel in Goslar und Umgebung abgebaut wurde. Magdeburg und Halle besaßen wiederum das Stapelrecht für den größtenteils aus Holland importierten Salpeter.

Die Abgaben im Rahmen der Türkensteuer und der Transfer an die kaiserlichen Zahlämter wurden vom sächsischen Adligen Christoph von Loß auf Schleinitz (1545–1609) koordiniert, der 1585 von Kaiser Rudolf II. auf Vorschlag des sächsischen Kurfürsten August zum Reichspfennigmeister für den Ober- und Niedersächsischen Reichskreis ernannt worden war. Christoph von Loß entstammte einer alten meißnischen Adelsfamilie, hatte aber zunächst eine Karriere am Hof der Kurfürsten von Brandenburg eingeschlagen, ehe er 1584 an den Hof des sächsischen Kurfürsten wechselte und von diesem zum Hofrat ernannt worden war. In der Urkunde wird zudem der Reichshofrat Christoph von Schleinitz (gest. 1601) erwähnt. Er residierte im „Schleinitzer Ländchen“ in Nordböhmen, genauer in Hainspach (heute tschechisch Lipová). Den Stammsitz Schleinitz bei Meißen besaß Christophs Bruder Abraham von Schleinitz, dessen Tochter wiederum Christoph von Loß geheiratet hatte. Nach dem Tod seines Schwiegervaters kaufte Loß selbst das Rittergut Schleinitz. Insofern zeigt die Urkunde auch familiäre Verflechtungen des niederen Adels am kaiserlichen Hof.

Weiterführende Literatur:

Martina Schattkowsky: Reichspfennigmeister im Ober- und Niedersächsischen Reichskreis. Zur Kommunikation zwischen Kaiser und Reichsständen um 1600, in: Blätter für deutsche Landesgeschichte 137 (2001), S. 17–38.

Martina Schattkowsky: Zwischen Rittergut, Residenz und Reich. Die Lebenswelt des kursächsischen Landadligen Christoph von Loß auf Schleinitz (1574-1620), Leipzig 2007.

Transkription

[fol. 689r]

Waß die Römische kayser, auch zu Ungern und Behaimen konigliche majestät, unser aller gnedigster herr, durch ihrer mayestät reichshoffrath und gesandten, den wolgebornen und edlen herrn herrn Christoffen von Schleinitz, freyherrn zu Hainßbach etc., wegen hoechstnoetiger hülffe von krigeswehren und pulver zu dem aus eusserster nott wieder des erb und ertzfeindes der christenhaitt fridebrüchigenn einfall zu Ungern und Crabbaten und an den armen christen daselbst geübte grausame tiranney von ihrer kayserlichen mayestät etc. angestalten defension feldtzugk und deßen ersprießlicher continuirung bei den radt der altenstadt Magdeburgk allergnedigst werben und suchen laßen, haben aus wolermelts hern gesandten ausführlicher und bey vorgelauffenem tractat mit sonderbahrer wirkligkeit und zustantz wiederhoerten vor und anbringen, und darbeneben uberreichter credentz die abgeordneten des rahts

[fol. 689v]

Allerunderthenigst angehoret eingenohmen und dem radt davonn ausführliche relation gethann. Wie man nuhn vor ihre Römische kayserliche majestät und der obsiegk wieder den friedebrüchigen erbfeindt der gantzen christenheit bishero in kirchen und schulenn dieser stadt mit dem christlichem gebett zu Gott dem allmechtigen unnachlessig gekempffett und noch. Also findet man sich auch schuldigk unnd verpflichtett, ihrer majestät etc. mit alledem, was diese stadt an munition zuentrahten vermagk, allerunderthenigst zustatten zukommen. Wan aber ihrer mayestät auch den stenden des reichs ein gemain unverborgen, wie sich dieser stadt ihres vor jahren in ihrer belagerung erlittenn großen und unüberwindtlichen schadens noch zur zeit zuholen, nicht vermuge und hirüber mit krigeswehren und pulver den benachbarten in vorgefallenen nottenn uff beschohrnes

[fol. 690r]

ansuchen die handt zureichenn nicht woll unbegehrn kommen, auch diesser stadt junge unbewertte burger nach gelegenheitt selbst aus ihrem zeugkhause armiren helffen müßen. Daher der voradt gehabter munition also erschepffett, das man desselben mangel itzo sonderlich bey dem hochstgefehrlichen krigeswesen wie schwerlich auch zum gelde zukommen mit unstatten wiederumb ersetzen soll und muß. So hatt der stadt bey dieser selbst eigener durfftigkeitt dahinn getrachtett, weil man ir zu begerten krigeswehren, darvon des herrn kaysers abgesandten überreichte vorzeichnis meldett, sinthemal dieselben dieser stadt zeugkhaus selbst mangeln, mittel und wege nicht wol finden konnte das dennoch ihrer kayserlichen Mayestät mit etzlichen pulver allerunder-

[fol. 690v]

thenigst die hülfe geleistett, und was man deßen nicht selbst in vorrath hett an andern orten forderlichst gekaufft und zur stelle gebracht werden müchte. Und hatt demnach der radt allerunderthenigst uf sich genohmen, ihrer kayserlichen mayestät etc. auf schierstkünfftige pfingsten 200 centner pulvers, als ein hundert gratis und ohne zahlung, das ander hundert umb betzahlung von künfftiger türkensteuer, als von derer erstenn contribution fünffzig centner unnd von der andern contribution wiederumb fünffzig centner abzuziehenn allerunderthenigst folgen zulaßen. Unnd obwol itzo des pulver hoch am kauffe dennoch den centner hoher nicht, als vor 16 thaler anzuschlahenn und

[fol. 691r]

abzurechnen. Und was er darüber kostett uber sich gehen zulassenn. Allerunderthenisgst bittent die Römische kayserliche mayestäta), auch zu Ungern unnd Behomen konigliche mayestät, geruhen diese des rahts der altenstadt Magdeburgk nach beschaffenheitt ihrer und gemeiner stadt kündtbahren unvormugens, allerunderthenigste hülffleistung und das sie do es ihnen nur mueglich wehre ein vielmehrers allerunderthenigst gewerleisten wollten. Ir kayserlichen gnaden zuvermercken und ihr kayserliche mayestät reichspfennigmeister, dem edlenn und gestrengen Christof von Lohs, zur nachrichtung künfftiger forderung der türckensteur solches allergnedigst notificiren zulaßenn, und ihr allergnedigster kayser wider

[fol. 691v]

herr sein und bleiben. Und ist ihrer kayserlichen mayestät reichshoffrath und gesandten wolgeachten hern Christoffen von Schleinitz etc. uf angebrachte werbung dieß also zu allerunderthenigsten antwordt eingebracht worden. Zu urkundt mit der stadt secret bedruckett. Unnd geben zu Magdeburgk, dinstags nach Letare den 12. Martij stylo veteri anno 1594.

[fol. 698v, von anderer Hand]

Resolution des rahts der altenstadt Magdeburgk

 

a) durchgestrichen

Zitiervorschlag

Lars-Arne Dannenberg, Nachschub für die Türkenkriege. Magdeburg liefert dem Kaiser tonnenweise Schießpulver (1594), https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=987 (26.04.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
987
Datierung
12.03.1594
Systematik 1
02.01.01 Kaiser und Reich
Systematik 2
Diplomatie
Fundort
Österreichisches Staatsarchiv
Signatur Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/FHKA SUS RA 54.3, fol. 689r-691v, 698r-698v
Umfang
8 Seiten
Beschreibung
Abschrift, ohne Besiegelung, dt., Tinte auf Papier, Rückseite: Inhaltsvermerk
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