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Magdeburger Spuren, Nr. 796

Kurfürst Johann von Sachsen, die Herzöge Philipp I., Otto I., Ernst I. und Franz von Braunschweig-Lüneburg, Landgraf Philipp von Hessen, Herzog Heinrich V. von Mecklenburg-Schwerin, Fürst Wolf zu Anhalt sowie die Grafen Gebhard VII. und Albrecht VII. zu Mansfeld nehmen Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg in ihr Bündnis (Torgauer Bund) auf, Magdeburg, 14. Juni 1526.

Die Quelle

Die Urkunde wird im Hauptstaatsarchiv Weimar im Bestand des Ernestinisches Gesamtarchivs (EGA) aufbewahrt, der vor allem die Archivalien der ernestinischen Kurfürsten von Sachsen umfasst. Die Urkunde trägt die Nummer 1710. Es handelt sich um ein Blatt Papier mit 25 Zeilen gleichmäßiger Handschrift in brauner Tinte. Die Ausfertigung erfolgte vermutlich durch die kursächsische Kanzlei – allerdings in Magdeburg, da sich der Kurfürst von Sachsen im Juni 1526 mit mehreren Verbündeten in Magdeburg getroffen hatte.

Die Urkunde wird durch einen Papierstreifen mit sieben aufgedrückten Siegeln beglaubigt. Dies geschah so, dass Wachs auf das Papier aufgebracht und dann der Papierstreifen darübergelegt wurde. Anschließend mussten die Fürsten ihre Petschaften aufdrücken. Kleine Beschriftungen zeigten an, wo welches Siegel aufzudrücken war. Herzog Heinrich V. von Mecklenburg scheint jedoch nicht verfügbar gewesen zu sein, denn die Aufdrückung seines Siegels unterblieb – der Platz ist noch frei.

Von links nach rechts drückten folgende Fürsten ihr Siegel auf: Kurfürst Johann von Sachsen, Herzog Johann Friedrich von Sachsen, Landgraf Philipp von Hessen, Herzog Ernst I. von Braunschweig-Lüneburg, Herzog Franz I. von Braunschweig-Lüneburg, Fürst Wolf zu Anhalt sowie einer der Grafen zu Mansfeld. Die Reihenfolge entspricht nicht genau der Reihenfolge der Namen in der Urkunde.

Auf der Rückseite befinden sich mehrere Kanzleivermerke. Noch aus dem 16. Jahrhundert stammen der Inhaltsvermerk und die Jahreszahl 1526. Später wurden eine Kanzleiregistratur und im 20. Jahrhundert mit Bleistift die aktuelle Signatur sowie die Tagesangabe „Juni 14“ nachgetragen.

Der Hintergrund

Befördert durch Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen, verbreitete sich die Reformation in den 1520er Jahren im mittel- und norddeutschen Raum. Um die Weiterverbreitung der Lehre Martin Luthers zu verhindern, schlossen sich am 19. Juli 1525 in Dessau mehrere altgläubige Fürsten, darunter Herzog Georg von Sachsen, zu einem Bündnis zusammen. Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, der 1525 die Kurwürde von seinem verstorbenen Bruder erbte, reagierte auf diese Situation und schloss am 27. Februar 1526 in Gotha ein Bündnis mit Landgraf Philipp von Hessen. Ein weiteres Treffen folgte am 2. Mai 1526 in Torgau, weshalb man auch vom Torgauer Bündnis sprach. Um das Bündnis auszuweiten, lud Kurfürst Johann der Beständige weitere protestantische Fürsten zu einem Treffen nach Magdeburg. Dort wurde am 12. Juni 1526 ein erweiterter Bündnisvertrag geschlossen, dem vier Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, der Herzog von Mecklenburg-Schwerin, Fürst Wolf zu Anhalt und zwei Mitglieder des weitverzweigten Grafengeschlechts zu Mansfeld beitraten. Mit dem Treffen in Magdeburg hatte man signalisiert, den Rat der Altstadt Magdeburg zu unterstützen, der sich mit der Einführung der Reformation gegen seinen Landesherrn, Kardinal und Erzbischof Albrecht von Brandenburg, gestellt hatte. Eigentlich war Magdeburg eine Landstadt des Erzstifts Magdeburg, dessen Landesfürst die „lutherische Sekte“ bekämpfte. Die Teilnehmer des Magdeburger Bündnisses beschlossen dennoch, die Stadt Magdeburg in ihr Bündnis aufzunehmen. Mit der Urkunde vom 14. Juni 1526 wurde dem Rat zugesagt, dass die Stadt Magdeburg als gleichberechtigtes Mitglied dem Bündnis angehört. Darauf antwortend, versprachen Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg in einer weiteren Urkunde vom 25. Juni 1526 ihre treue Beteiligung an dem evangelischen Bündnis.

Bedeutung der Quelle

Mit dem Beitritt zum Torgauer bzw. Magdeburger Bund trat die Stadt Magdeburg in ein protestantisches Bündnissystem ein, das sich zu einem entscheidenden Machtfaktor im Reich entwickelte. Sie positionierte sich damit eindeutig auf Seiten der Kräfte, die hinter der Reformation standen und um Anerkennung ihres Bekenntnisses rangen. Für Magdeburg hatte dieses Bündnis weitreichende politischen Konsequenzen. Der Konflikt mit Erzbischof Albrecht von Brandenburg verschärfte sich, denn die Stadt handelte genau entgegengesetzt zu dem, was der Stadt- und Landesherr wollte. Zugleich bot das Bündnis in dieser Situation eine Absicherung, denn man konnte sich darauf verlassen, dass die Verbündeten nicht tatenlos zusehen würden, wenn die Reformation in Magdeburg rückgängig gemacht werden würde. Die evangelischen Fürsten sahen in dem Beitritt Magdeburgs ebenfalls Vorteile, denn sie gewannen dadurch eine mächtige Stadtfestung, die strategisch günstig mitten im Gebiet des Dessauer Bundes lag und sich als Ausgangspunkt für militärische Aktionen im norddeutschen Raum anbot.

Einen wichtigen Erfolg errang das Bündnis auf dem Reichstag zu Speyer 1526. Dort wurde den evangelischen Ständen zugestanden, bis zur Entscheidungsfindung durch ein Konzil in Glaubensfragen eigenständig entscheiden zu können. Der militärische und politische Schutz durch die evangelischen Reichsstände trug dazu bei, dass die 1527 von Kaiser Karl V. über Magdeburg verhängte Reichsacht wirkungslos blieb und die mit der Exekution beauftragten Reichsfürsten von einer Umsetzung absahen.

Aus dem Torgauer und Magdeburger Bündnis ging am 27. März 1531 der Schmalkaldische Bund hervor, dem sich weitere Fürsten und Reichsstädte anschlossen. Die Stadt Magdeburg gehörte in Nachfolge ihrer Entscheidung von 1526 zu den Gründungsmitgliedern des Schmalkaldischen Bundes.

Hervorzuheben ist, dass Magdeburg die erste Stadt überhaupt war, die sich dem protestantischen Bündnissystem anschloss – und das, obwohl Magdeburg eben keine freie Reichstadt war. Damit nahm Magdeburg eine Sonderstellung ein – zumindest bis zum Beitritt der niedersächsischen Städte Einbeck, Goslar, Braunschweig, Hannover und Göttingen, die sich ebenfalls gegen einen altgläubigen Landesfürsten wehrten.

In konfessioneller Hinsicht bedeutete der Beitritt zum Bündnissystem eine eindeutige Festlegung auf den lutherischen Protestantismus und damit auf eine Glaubenslehre, wie sie in der Confessio Augustana verbindlich festgeschrieben wurde. Demzufolge stellte sich Magdeburg gegen alle Bewegungen, die von der Wittenberger Reformation abwichen, und ging konsequent gegen zwinglianische, täuferische und sonstige „schwärmerische“ Tendenzen vor.

Infolge des Bündnisses nahm Magdeburg auf Seiten des Schmalkaldischen Bundes am Schmalkaldischen Krieg teil – und teilte demzufolge auch dessen militärische Niederlage. Indem Kurfürst Johann Friedrich der Großmütige von Sachsen und Landgraf Philipp von Hessen in kaiserliche Gefangenschaft kamen, brach der Schmalkaldische Bund auseinander. Dennoch blieb Magdeburg auf der Seite der protestantischen Kräfte, was zur Folge hatte, dass die Stadt mit Acht belegt und 1550/1 durch Kurfürst Moritz von Sachsen belagert wurde. Alle diese Ereignisse, die von einschneidender Bedeutung für die Bewohner Magdeburgs waren, resultieren letztlich aus dem Bündnisbeitritt vom Juni 1526.

Die historische Bewertung des Bündnisses fällt unterschiedlich aus. Während die lutherisch geprägte Geschichtswissenschaft des 19. Jahrhunderts davon ausging, dass die Entscheidung unausweichlich und richtig war, kam Lutz Miehe 2005 zu einer anderen Bewertung: „Die Verwicklung der Stadt in diese politischen und militärischen Auseinandersetzungen kostete – abgesehen von dem menschlichen Leid – enorme Geldmengen und beeinträchtigte letztlich ihre ökonomische Entwicklung.“

Weiterführende Literatur

Ekkehart Fabian: Die Entstehung des Schmalkaldischen Bundes und seiner Verfassung 1529-1531/33. Brück, Landgraf Philipp von Hessen und Jakob Sturm, Tübingen 1956, S. 11.

Helmut Asmus: 1200 Jahre Magdeburg. Bd. 1. Die Jahre 805 bis 1631, Magdeburg 1999, S. 469.

Thomas Kaufmann: Das Ende der Reformation. Magdeburgs „Herrgotts Kanzlei“ (1548-1551/2), Tübingen 2003, S. 34.

Lutz Miehe: Magdeburg im Zeitalter der Reformation (1517-1551), in: Matthias Puhle, Peter Petsch (Hrsg.): Magdeburg. Die Geschichte der Stadt 805-2005, Dössel 2005, S. 331 f.

Transkription

Vonn Gots gnaden wir Johans, des Hailigen Romischen Reichs ertzmarschalh, churfürst, und Johans Friderich, vater und son, hertzogen zu Sachssen, lantgraven in Düringen und marggraven zu Meyssen, Philips, Ott, Ernst und Franciscus, gebrüder und vetern, alle hertzogen zu Braunschweig unnd Lünenburg, Philips, lantgraf zu Hessen, grave zu Catzenelbogen, Hainrich, hertzog zu Megkelburg, Wolf, fürst zu Anhalt, Gebhart unnd Albrecht, gebrüder, grafen zu Mansfelt, bekennen, das wir die ersamen und weisen, unnser lieben besundern ratman, innungsmaister unnd gemainhait der alten stat Magdeburg unnd ire nachkomen in die vorstentnus und aynung, der wir unns aus vorleihung gothlicher gnaden zut fürderung unnd ausbraitung seines hailigen worts und ewangelien unnd was demselben anhengig aus christlicher guter wolmaynung miteinander entschlossen und vorainiget, auf ir sonderlich untertenig bit, erbieten unnd ansuchen genohmen haben. Nehmen sie auch hiemit auf solch ir bit unnd erbieten darein, und weil die vorschreibung solicher vorstentnus unnd aynung kurtzhalben der zeit und aus andern mehr ursachen itzt alhie nit hat mögen volzogenn werden, wollen wir dieselbig in unnser obbewenter nahmen vorfertigen unnd den von Magdeburg vonn dato in vier wochen den nechstenn ungeferlich vorsigelt ubersenden lassen. Dargegen sollen sie unns bey demselben unnsern boten widerumb aynen reversal uberraichen, wie innen des ein copey zugestelt worden ist, alles an gerferd. Zu urkund mit unnsern hiraufgedruckten secreten besigelt unnd geben zu Magdeburg am virtzehenden tag des Brachmonds anno d[o]m[ini] xvten xxvi.

 

Beschriftung der aufgedrückten Siegel:

churf[ürst]

Sachsen

H Philips

H Ernst

H Franciscus

Meklburg

Anhalt

Mansfelt

 

Unten mit Bleistift bezeichnet:

1526, Juni 14

 

Inhaltsvermerk auf der Rückseite:

Der stadt Magdeburg einnhemung in die vorstendtnus durch die chur und fürsten daselbst auffgericht.

1526.

Nachträge:

Juni 14

Reg. H. pag. 1161. B.

Nr. 1710

Zitiervorschlag

Matthias Donath/Lars-Arne Dannenberg, Das Magdeburger Bündnis. Allein unter Fürsten für die Reformation (1526), https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=796 (29.03.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
796
Datierung
14.06.1526
Systematik 1
"02.01.07.02 Schmalkaldischer Bund "
Systematik 2
Schmalkaldischer Bund
Fundort
Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar
Signatur Fundort
Landesarchiv Thüringen - Hauptstaatsarchiv Weimar, EGA, Urkunde Nr. 1710
Beschreibung
Urkunde mit acht aufgedrückten Siegeln, dt., Tinte auf Papier, Rückseite: Kanzleivermerk (16. Jh.)
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