Magdeburger Spuren, Nr. 735

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg bedanken sich beim Kaiser für die erfolgte Bestätigung ihrer Privilegien, beanstanden aber die Klausel, wonach die Privilegien insoweit bestätigt sein sollten, als die betreffenden Rechte derzeit von der Stadt ausgeübt würden. Weil die Rechte der Stadt während der Zeit der Reichsacht eingeschränkt waren, bitten sie um die Streichung dieser Klausel, damit ihre althergebrachten Rechte bestätigt werden, Magdeburg, 11. Juli 1569.

Bemerkung

Teil einer Sammelakte.

Erschließungsinformationen

Signatur
735
Datierung
11.07.1569
Systematik 1
02.01.01 Kaiser und Reich
Systematik 2
Gewerbe
Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien
Signatur Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, RHR Judicialia APA 113-17, 398r-401v
Aktentitel
Magdeburg Stadt, Rat und Innungsmeister der Altstadt; Bitte um kaiserliche Bestätigung von Privilegien
Beschreibung
Ausfertigung, Tinte auf Papier, Sekretsiegel auf der Rückseite, Kanzleivermerke
Zitat
Ihr Beitrag
Addieren Sie mit :

Diese Kommentarfunktion ist moderiert. Ihr Beitrag wird vor der Freischaltung geprüft.

Abbrechen
Beitrag speichern

Neuer Kommentar

Nr.1 am 04.04.2024 um 13:08 Uhr von Christoph Volkmar

Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen, richtig lies: "des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg und des Herzogs Georgs von Sachsen"



Dieser Beitrag wurde am 10.04.2024 um 08:41 Uhr von stadtarchiv_red2 bearbeitet.

Sind Sie gleicher Meinung?

Zitieren
Antworten

Nr.2 am 16.01.2024 um 14:25 Uhr von Christoph Volkmar

erschlossene Datierung: kurz nach 7. Oktober 1524

Sind Sie gleicher Meinung?

Zitieren
Antworten

Nr.3 am 16.01.2024 um 13:30 Uhr von Christoph Volkmar

Gegenstand der Beratung von zwei Ratsmitgliedern mit Kurfürst Friedrich ist die Berufung von Nikolaus Amsdorf nach Magdeburg. Falls der Kurfürst nicht in Wittenberg anwesend ist, sollen die Ratsherren nach Lochau weiterreisen.

Sind Sie gleicher Meinung?

Zitieren
Antworten