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Magdeburger Spuren, Nr. 646

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg geben bekannt, dass sie mit Einverständnis des Administrator des Erzstifts Magdeburg einen neuen Friedhof am Stadtgraben zwischen Ulrichstor und Schrotdorfer Tor anlegen lassen, die Abgaben dafür wollen sie ohne Einschränkungen entrichten, Magdeburg, 12. März 1605.

Die Quelle

Das unter der Signatur „RHR Judicialia Antiqua 277a-1“ im Österreichischen Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien aufbewahrte Dokument ist Teil einer Akte mit dem umfangreichen Titel „Magdeburg contra Magdeburg; Streit um die Bestätigung städtischer Privilegien, Reichsstandschaft, Jurisdiktion, Abgaben und Güter in Magdeburg (Pedewiese) sowie um die vom Erzstift geforderten Beiträge der Stadt zu Kreis-, Reichsteuern und Türkenhilfe,...“. Sie ist foliiert und überliefert Schriftverkehr zwischen dem Reichshofrat und der Stadt Magdeburg über verschiedene Streitigkeiten der Stadt mit dem Erzbischof.

Das Schreiben der Stadt ist in einer Abschrift überliefert, umfasst drei Seiten (fol. 525r-526r) und ist auf den 12. März 1605 datiert. Das Dokument ist mit Tinte in einer sauber ausgeführten deutschen Kurrentschrift auf Papier geschrieben.

Der Hintergrund

Im Mittelalter waren Pfarrirche und Kirchhof, beide innerhalb der Stadtmauern gelegen, der klassische Ort für eine christliche Bestattung. Man war bestrebt, das Seelenheil des Toten durch einen Bestattungsort möglichst nahe am Altar zu befördern. Ausnahmen von diesem Vorgehen machte man nur in Seuchenzeiten, in denen sogenannte Pestfriedhöfe aus hygienischen Gründen außerhalb der Stadt anlegt wurden.

Mit der Reformation wandelte sich das Totengedenken. Es orientierte sich an den Bedürfnissen der Lebenden, das Heil der Verstorbenen lag allein bei Gott. Friedhöfe wurden Orte des Trostes und der Einkehr. Dieser Wandel in der Gedenkkultur korrespondierte mit dem Bestreben vieler Stadtoberen räumliche und hygienische Probleme, die durch ein stetiges Wachstum der Stadtbevölkerung seit Mitte des 15. Jahrhunderts entstanden waren, durch die Verlegung der Friedhöfe vor die Mauern der Stadt zu lösen. Solche Verlegungen sind im 16. und im 17. Jahrhundert in vielen deutschen Städten zu beobachten, so auch in Magdeburg. Der Rat begründete den geplanten Umzug damit, dass durch die vielfältige seuchen undt sterbensleuffte, darmit wir leyder von dem gerechten Gott eine zeithero fast ohne unterlaß heimbgesuchet worden, unsere kirchöffe binnen der stadt undt ringkmauren … dermaßen bepflantzet, das wir auch mehr dehr ortter hinzulegen, gar keinen raum finden können. Deshalb begann man 1604 nach einer neuen Begräbnisstätte außerhalb der Stadt zu suchen (siehe Magdeburger Spuren Nr. 643). Doch diese Suche gestaltete sich schwierig, weil das Land außerhalb der Stadtmauer zum Erzbistum gehörte. Zwar hatte man einen geeigneten Platz gefunden, doch geriet man darüber mit Möllenvogt und Domkapitel in Streit, weshalb sich Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg am 30. November 1604 mit der Bitte um Unterstützung für ihre Pläne an den Kaiser wandten (siehe Magdeburger Spuren Nr. 643).

Letztlich konnten alle Streitpunkte geklärt werden. Im vorgestellten Dokument verkünden sie am 12. März 1605, dass sie mit Einverständnis des Administrators des Erzstifts Magdeburg im Westen vor der Stadt einen neuen Friedhof am Stadtgraben zwischen Ulrichstor und Schrotdorfer Tor anlegen lassen. Die notwendigen Abgaben dafür wollen sie ohne Einschränkungen entrichten.

Das Schreiben des Rats

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister verkünden zunächst, dass man auß unvormeindtlicher noht vor den Mauern der Stadt zwischen dem Ulrichs- und dem Schrotdorfer Tor am Stadtgraben einen gottesacker oder todtenbegrebnuß anlegen wird.

Weiter wird erläutert, dass der vorgesehene Ort unter der Hoheit des Möllenvogts steht, was zunächst zu dessen Widerspruch geführt hatte, nun aber die Einrichtung des Gottesackers zue gemeiner stadt nutz undt besten vom Administrator genehmigt sei. Man versichert jedoch, dass die Rechte des Erzstifts und des Möllenvogts davon unberührt bleiben. Sie werden auch die vorgesehenen Zinsen und Abgaben an den Lehnherrn entrichten. Das trifft auch für den sogenannten Diebesteig zu, über den bereits im Jahr 1585 ein Vertrag geschlossen worden war und der wohl als Weg zum neuen Friedhof genutzt werden sollte.

Bedeutung der Quelle

Die vorgestellte Bekanntmachung zeigt, wie der Rat der Stadt versuchte, dem wachsenden Platzbedarf innerhalb der Stadtgrenzen durch Nutzung von Flächen außerhalb der Stadt zu begegnen und wie er sich dabei mit dem angrenzenden Territorialherrn, dem Administrator des Erzstifts Magdeburg, arrangieren musste.

Besonders interessant wird die Quelle dadurch, dass sie mit jüngsten archäologischen Funden bei den Bauarbeiten für den Bahnhofstunnel in der Ernst-Reuter-Allee und in der Nähe vom Damaschkeplatz im Zusammenhang stehen könnten. Dort wurde eine viereckige Gruft ergraben, in deren Westhälfte vier Särge standen. Später wurden vermutlich noch Opfer der Eroberung Magdeburg 1631 in die Gruft geworfen.

Weitere Forschungen sind diesbezüglich noch nötig. Archäologische Ausgrabung und die Auswertung archivalischer Quellen können sich dabei gut ergänzen.

Weiterführende Literatur

Zu Seuchen in der Stadt:

-          Eva Labouvie, Commerce, Communication und Contagium. Die Pest in der Stadt Magdeburg, in: Labouvie, Eva (Hrsg.), Leben in der Stadt. Eine Kultur- und Geschlechtergeschichte Magdeburgs, Köln 2004, S. 37-56

 

Zur Geschichte von Friedhöfen:

-          Barbara Happe, Die Entwicklung der deutschen Friedhöfe von der Reformation bis 1870, Tübingen 1991.

-          Johannes Schweizer, Kirchhof und Friedhof. Eine Darstellung der beiden Haupttypen europäischer Begräbnisstätten, Linz a. d. Donau 1956.

 

Zu den Ausgrabungen am Bahnhofstunnel:

-          https://www.lda-lsa.de/landesmuseum_fuer_vorgeschichte/fund_des_monats/2020/januar/ [30.06.2020]

Transkription

Wir burgermeister, rahtmanne undt innungsmeister der Alten Stadt Magdeburgk hiermit thun kundt undt bekennen, nachdem wier zwischen dem Ulrichs- undt Schrotorffer Thor am stadtgraben auß unvormeindtlicher noht einen gottesacker oder todtenbegrebnuß zuebawen angefangen.

Undt aber der herr mollenvoigt Gebhardt Goldtsein wegen seines anbevohlenen ambts solche verfertigung der todtenbegrebnuß per nunciationem noni operis protestationes undt contratictiones wegen deren anberurtem ortt, dem ambt der mollenvoigtey zuestehenden hoheit wiederfochten undt die sache für die ertzstiftische magdeburgische regierung naher Halle zue rechtlicher außfuhrung ziehen wollen, alß ist durch gnedige nachlaßung unndt bewilligung eines hoch undt ehrwurdigen domcapittels der primat ertzbischoflich[lichen] kirchen zue Magdeburgk, alß itziger dieses ertzstiffts administratorn undt regenten,

 

[nächste Seite]

unserer gnedigen herrn, unß verstattet worden den gottesacker oder todtenbegrebnuß zue vorfertigen undt deßen zue gemeiner stadt nutz undt besten nach erforderter euserster notturfft dortzu undt nirgendt anderß zue gebrauchen.

Thun unß demnach hiermit, wie es zue rechte am bestendigsten reversiren, ob wier gleich die todtenbegrebnuß, zue euserdt erforderter gemeiner stadt notturfft gebauen undt hiernechst ferner gebrauchen werden, daß es aber doch dem ertzstifft Magdeburgk undt dem ambt der mollenvoigtey an zuestehender hoheit undt gerechtigkeit durchauß unschädtlich, wie auch hinwiederumb deme in anno [15]85 beliebeten vertrage, darin der punct wegen deß Diebesteiges außgesatzt, unnachtheilligen sein undt bleiben solle, alß aber auch die acker, darauf der gottesacker angerichtet mit lehenzinßen undt zehenden beschweret, sollen unndt

 

[nächste Seite]

wollen wier schuldigk sein, mit den lehen- undt zinßherrn, sowohl den jenigen, so zehenden deß orts haben, der gebuer nach unß zuvergleichen, daß ihnen durch diese verenderung an ihren rechten, lehenzinß undt zehenden, waß sie deren von alters berechtiget nichts abgehen sollen, treulich undt ungefehrlich.

Uhrkundtlich mit unserm stadtsecret besiegeldt, geschehen undt geben den 12. Marty anno 1605.

Zitiervorschlag

Jens Kunze, Der neue Gottesacker. Die Verlegung des Friedhofs vor die Mauern der Stadt, https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=646 (23.04.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
646
Datierung
12.03.1605
Systematik 1
02.01.02 Erzbischof/Administrator von Magdeburg
Systematik 2
Stadtverfassung
Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien
Signatur Fundort
Österreichisches Staatsarchiv, Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, RHR Judicialia Antiqua 277a-1, fol. 525r-526r
Aktentitel
Magdeburg contra Magdeburg; Streit um die Bestätigung städtischer Privilegien, Reichsstandschaft, Jurisdiktion, Abgaben und Güter in Magdeburg (Pedewiese) sowie um die vom Erzstift geforderten Beiträge der Stadt zu Kreis-, Reichsteuern und Türkenhilfe,...
Beschreibung
Abschrift, Tinte auf Papier
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