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Magdeburger Spuren, Nr. 210

Erwiederung des Dr. Werner Buntz, Anwalt des Johann Willing, auf die Appellation des Abel Alemann und mehrerer Nebenkläger beim Reichskammergericht, Magdeburg, November 1604.

Die Quelle

Das unter der Signatur „A 53, A Nr. 5, Bd. 1“ im Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Standort Wernigerode aufbewahrte Dokument ist Teil einer umfangreichen, in zwei Bände geteilten Akte des Reichskammergerichts mit dem Titel „Abel Alemann, Bürger zu Magdeburg, als Nebenkläger Johann Martin Alemann, Bürgermeister der Stadt Magdeburg, und Martin Alemann, Ratskämmerer der Stadt Magdeburg für sich und als Vormünder für Friedrich Moritz, ...“ und einer Laufzeit von 1580 bis 1605.

Die Nachkommentafel ist der Erwiderung des Dr. Werner Buntz, Anwalt des Johann Willing, auf die Appellation des Abel Alemann und mehrerer Nebenkläger beim Reichskammergericht vom November 1604 beigefügt.

Die Erwiderung ist mit Tinte in einer sauber ausgeführten deutschen Kurrentschrift auf Papier geschrieben. Sie beginnt auf der Vorderseite von Blatt 79, umfasst 22 Seiten und endet mit der eigenhändigen Unterschrift des Anwalts auf der Rückseite von Blatt 89. Die Nachkommentafel befindet sich auf Blatt 90.

Die Familie Alemann

Die Familie Alemann gehörte über mehrere Jahrhunderte zu den reichsten und einflussreichsten Patriziergeschlechtern Magdeburgs. Seine Mitglieder besetzten vom Ende des 13. bis zum 17. Jh. die wichtigsten städtischen Ämter. In dieser Zeit waren sie fast ununterbrochen im Rat vertreten und dienten als Bürgermeister, Kämmerer, Ratmänner, Schultheißen und Schöffen. Im 16. Jh. stellte das Geschlecht allein 13 Bürgermeister.

Bereits im Spätmittelalter erwarben die Alemann umfangreichen Grundbesitz. Sie besaßen allein in der Altstadt und am Neuen Markt (Domplatz) nicht weniger als 12 Häuser und Höfe als Lehen. Außerhalb der Stadt erwarben sie reichen Landbesitz.

Durch Eheschließungen waren die Alemann  mit weiteren einflussreichen Familien verbunden, wie den Rode, den Sturm, den von Emden, den Lentke, den Westphal und den Keller. Es sind eben jene Familien, die im vorgestellten Dokument auftauchen.

Die Alemann betrieben bedeutende Handelsgeschäfte, z.B. mit Tuchen, waren aber auch im Mansfelder Kupfer- und Silberhandel engagiert. Haupteinnahmequelle war aber wohl der reiche Landbesitz, zu dem auch das Gut Benneckenbeck gehörte, das im 16. Jahrhundert von der Familie Keller als Erbschaft in den Besitz der Familie Alemann gelangte.

Nicht alle Mitglieder der Familie waren wirtschaftlich erfolgreich. So war etwa Abel Alemann (1525 - vor 1613) nicht in der Lage, seine Schulden bei Johann Willing und seiner Ehefrau pünktlich zu begleichen. Im Jahr 1604 beliefen sich diese Verbindlichkeiten aus Schulden, Zinsen und „entstandenen Schäden“ auf über 613 Taler (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 209). Nach Abels Tod übernahm sein Bruder Johann Martin Alemann, der Bürgermeister von Magdeburg, die Schuldenrückzahlung von 2.379 Talern an die Willings durch einen Vergleich.

Abel war darüber hinaus bei Mitgliedern der eigenen Familie verschuldet. Beispielsweise befand er sich mit Helena Alemann, Witwe des verstorbenen Bürgermeisters von Halberstadt Herman Wiedelagen, und mit Elisabeth Alemann, Witwe des Friedrich Moritz, 1591 beide Bürgerinnen in Magdeburg, in einem Rechtsstreit wegen offener Schulden (vgl. Magdeburger Spuren Nr. 207). Ebenso haften sein Schwager Thomas Rode und dessen Erben mit 2000 Taler für Abel gegenüber Hermann Kramer aus Lübeck (vgl. Magdeburger Spuren 292).

Zwar hatte Abel Allemann zugesagt, keine neuen Schulden auf das Gut Benneckenbeck aufnehmen, bevor nicht die alten abgetragen wären, und sogar versprochen, eintausent thaler in das Bonkenbeckische gutt zu ablegunge der schulde zuwenden. Dennoch blieben seine Möglichkeiten, mit den Einnahmen aus diesem Gut die Schulden bei Johann Willing und seiner Ehefrau zu tilgen, beschränkt. Denn andere Familienmitglieder machten Ansprüche an dem Gut geltend.

Aussage und Einordnung der Quelle

In dem vorgestellten Dokument versucht Dr. Werner Buntz, Anwalt des Johann Willing, die Familienverhältnisse unter den Erben des Joachim Keller zu klären. Es ging ihm darum, etwaige Ansprüche auf den Erbteil des Abel Alemanns zu ermitteln, den dieser doch zur Tilgung seiner Schulden nutzen sollte. Dr. Butz stellte dabei nicht nur die familiären Verbindungen einzelner Kläger dar, sondern fertigte auch eine Nachkommentafel des Joachim Keller an. Die geringe Lebenserwartung der Menschen in der Frühen Neuzeit hatte zur Folge, dass Erbansprüche oft schon auf die nächste bzw. übernächste Generation übergingen und dabei unter zahlreichen Personen geteilt wurden. So wird im Text beispielsweise angeführt, dass die zweite Tochter von Joachim Keller namens Magdalena Rode bereits verstorben war. Sie hatte jedoch einen Sohn gehabt, der seinerseits newlicher zeit verstorben und ein tochterlein nach sich vorlaßen, die von ihren Vormündern vertreten wird. Hier geht es also sogar um Ansprüche einer Urenkelin des Joachim Keller. Ähnlich war die Situation in Hinsicht auf Magdalena Rodes Tochter Gertrud, die Moritz Lentke geehelicht hatte. Beide Ehepartner waren verstorben und hatten fünf Kinder hinterlassen. Auch die Ansprüche dieser Urenkel mussten geprüft werden. Diese Generation war allerdings zur Zeit der Erarbeitung der Nachkommentafel und des zugehörigen Textes noch nicht volljährig und musste – ebenso wie die Frauen – vor Gericht durch Vormünder und juristischen Beistand vertreten werden.Aus diesem Grund wurden im Text des Dr. Buntz auch die Personen genannt, die als jeweilige Vertreter vor Gericht auftraten. 

Die Quintessenz der Erwiderung des Dr. Buntz auf die Appellation vor dem Reichskammergericht bestand darin, dass nur Abel Alemann und sonst niemand Anspruch auf das ihm zustehende Drittel der Einkünfte vom Gut Benneckenbeck erheben dürfe.

Bedeutung der Quelle

Die hier vorgestellte Quelle macht die engen Verbindungen zwischen führenden Magdeburger Familien der Frühen Neuzeit (Keller, Alemann, Rode, Lentke) deutlich. Sie kann außerdem helfen, Lücken in der Genealogie der Familie Alemann zu schließen.  Beispielsweise sind im Dokument die Vorfahren der Anna Alemann, geb. Keller, aufgeführt, die bisher nicht bekannt waren.

Darüber hinaus gibt der Text einen Einblick in die Arbeitsweise eines Anwalts um 1600, der die Interessen seiner Klienten vor dem Reichskammergericht vertrat.

Hintergrund: Das Reichskammergericht

Das Reichskammergericht wurde im Jahr 1495 gegründet und war neben dem Reichshofrat das oberste Gericht des Heiligen Römischen Reichs. Seinen Sitz hatte das Gericht ab 1527 nach Zwischenstationen in verschiedenen Städten in Speyer. Von 1689 bis 1806 tagte es in Wetzlar.

Zunächst war das Reichskammergericht vor allem für die Einhaltung des Landfriedens zuständig. Darüber hinaus galt es als Appellationsinstanz bei der Anfechtung von Urteilen territorialer und reichsstädtischer Gerichte in Zivilsachen. Daraus ergab sich eine Spruchpraxis zur Kontrolle der landesherrlichen Gerichtsbarkeit.

Einer dieser Prozesse beim Reichskammergericht war der Rechtsstreit zwischen Agate Willing, geborene Finck, vertreten von ihrem Ehemann Johann Willing, und Abel Alemann, alle Bürger in Magdeburg, wegen offener Schulden. Die Familie Willing hatte in erster Instanz vor der Kanzlei des Erzstifts Magdeburg in Halle Recht bekommen. Abel Alemann sollte sein Gut Beneckenbeck zur Schuldentilgung einsetzen. Dieser wandte sich aber an das Reichskammergericht und brachte vor, dass er nur ein Drittel der Nutzungsrechte an dem Gut besaß. Darüber hinaus war Abel sowohl bei Mitgliedern der eigenen Familie als auch bei fremden Geschäftspartnern stark verschuldet, weshalb die Schuldentilgung gegenüber der Familie Willing komplizierter wurde. So wurden im Verlauf des Prozesses neben Abel Alemann weitere Personen involviert: Johann Martin Alemann, Bürgermeister der Stadt Magdeburg, und Martin Alemann, Ratskämmerer der Stadt Magdeburg, für sich und als Vormünder für Friedrich Moritz, ab 1602 auch Johann Salinger, ehemaliger Vormund der Anna Alemann, geborene Keller, Witwe des Abel Alemann, Martin Lentke für seine Kinder, Hans Bevente für seine Frau Margarete, geborene Lentke, Jakob Krambsack als Vormund für Magdalena Gregory, geborene Rode, Joachim Alemann und Valentin Rode, alle Bürger in Magdeburg.

Weiterführende Literatur

Zum Bestand „Reichskammergericht“ im Landesarchiv Magdeburg – Landeshauptarchiv siehe: Findbuch der Akten des Reichskammergerichts im Landesarchiv Magdeburg – Landeshauptarchiv - , Buchstabe A-E, bearb. von Dietrich Lücke, Halle 1997, S. IX-XII.

Zur Familie Alemann: https://www.von-alemann.de

Transkription

[fol. 84v]

[…] Es hat Joachim Keller sehliger das gantze guht Bonckenbeck innen gehabt, daßelbe uf seine drey tochter als Annem, des Abell Alemans gewesene haußfraw, (2.) Magdalenen, Thomasen Rodens, (3.) und Gertrut, des herrn D. Heinrici Alemans sehligen haußfraw, wie auf hier nachfolgender delineation et enumeratione stemmatis zuersehen. Die eine tochter Anna, des Abell Alemans, des rechten principalis et appellantis gewesene haußfraw, hat ein teil als tertiam partem des gutes von ihren vater geerbet, ist ohne leibes erben verstorben, dieselbe hat durch ihren kriegischen vormund a[nn]o funffundsachzigk gegen Agaten Fincken des appellati haußfrawe sich neben ihren kriegischen vormund mit eigen hen-

[fol. 85r]

den vorschrieben und vorsiegelt, ihr ehrlichen zuzahlen. Undt weil sie auch ihrem manne, dem Abell Aleman, den usum fructum zeit seines lebens auß ihren antheil des gutes Bonckenbeck vormacht, so muß daraus appellatus wegen seiner frawen bezalet werden.

Haben also weder der burgermeister Johan Martin Aleman neben seinem brudern und pflegesohnen Friederichen Moritzens noch die andern intervenienten nicht das geringste an dem dritten theil des gutes Bonckenbeck, daran der beclagter principahl und appellant den usum fructum zeit seines lebens hat, besondern wen erwehnte persohnen vermeinen von Heinrichen Aleman und seiner schwester die Rubinsche etwas

[fol. 85v]

zu haben, wie sie dan deßwegen miteinander am kayserlichen cammergerichte auch in rechtfertigung liegens, sollten sie die allein besprechen.

Ferner wie aus dem instrumento appellationis zu ersehen, so gibt sich auch Johannes Saliger in kriegischer vormundschafft Abel Alemans hausfrawen Margaretha Storms fur ein intervenient und appellant an, die hat doch gar kein ius noch interesse an den dritten theil des gutes Bonckenbeck, ehe derselbe wird zu agiren zugelaßen, muß er wegen seiner pflegefrawen ihr ius et interesse dociren, darneben constitutionem curatorium ad acta bringen, alias a lienine iudity est repellendus.

Ferner hat sich Moritz Lentke in vormundschafft seiner kinder, Hans Benendt, in ehelicher vormund-

[fol. 86r]

schafft seiner haußfrawen, Jacobus Kramsack in kriegischer vormundschafft frawen Margareten, herrn D. Joachimi Gregory sehligen wittwe, Valtin Rode und Jochim Aleman auch als intervenienten angegeben. Ist doch von denselbigen nicht ein einiger, dem der dritte theil des guters Bonckenbeck wegen Abel Alemans oder seiner frawen zustehet, auch kein ius oder interesse an demselben imals gehabt, viel weiniger erwiesen, darumb so seind die in hoc supremo iuditio nicht zu zulaßen in dem sie nicht ein einiges recht an dem dritten theil daran beclagter und appellant Abell Aleman den usum fructum hat ihmals dociret.

So viele nun ferner des Joachim

[fol. 86v]

Kellers ander tochter Magdalena, welche Thomasen Rodan geeheliget, belangen tuht, hat die zwar drey kinder nach sich verlaßen, […] Gertrud, die den Moritz Lentken geehliget, sind beide in Gott vorstorben und weil der vater Moritz Lentke, der auch in dem instrumento appellatorio stehet, sich fur ein interessent soll angegeben haben, so mußen seine kindere deren funff als Margaretha, Hansen Beuends haußfrawen, deßen kriegischer vormund itzo ist Steffan Senß, Moritz, Steffan, Carl und Hans alle litem assumiren, dieselbe aber haben ihr persohn noch

[fol. 87r]

zur zeit nicht legitimiret, wie sich dan die alle verlauten laßen, das sie mit dieser sachen gar nicht zu thunde, fur und fur haben wollten.

[…] Weiter so hat Joachim Kellers ander tochter Magdalena auch einen sohn Valtin Roden nach sich verlaßen, der auch in dem instrumento appelatorio stehet, der ist newlicher zeit verstorben und ein tochterlein nach sich vorlaßen, cuius tutores Dr. Udalricus Storm, scabinus Mag-

[fol. 87v]

deburgis, et M Andreas Rascha, advocatus, […]

Die dritte des Joachim Kellers tochter Gertrut, die hat drey kinder nach sich vorlaßen, als erstlich Heinrich Aleman, 2. Catharinam vituam Thomaßen Rubins, 3. Jochim ut apparet ex arbore.

Diese beide Heinrich Aleman und seine schwester contradicunt hunc  appelationet iuditio, wollen mit der sachen gar nichts zu thunde haben. Wan nun der eine bruder Jochim Aleman (mit aufgewiegelt) einige anforderung ius oder interesse hette an den usu fructu des Abel Alemans, so mußen die andern beyde Heinrich und die schwest ein ieder ebenso |

[fol. 88r]

viel daran haben gleich der Joachim, der ander bruder aber Heinrich Aleman, sambt seiner schwester berichtet, er habe nichts mit Abel Aleman wegen des drittentheils des usus fructus den sein vetter Abel Aleman an dem gut Benckenbeck hat, zu schaffen, ergo nec alter frater Jochim, darumb war ia Jochim Aleman, welcher von Gertrut Keller geborn und also das Jochim Kellers ex filia nepotis ist an den dritten theil des gutes Benckenbeck so appellanten Abel Aleman zusteht, ein interesse und seine anforderung daran hette.

Darumb sollten dan sein bruder Heinrich und seine schwester Catharina Alemans auch nicht ihr antheil anfoderung und interesse an Abel Alemans oder appellanten antheil haben.

Dieselben aber berichten offendlich des sie daran nichts zufordern haben, wollen auch mit dieser sachen gar nichts

[fol. 88v]

zuschaffen haben, noch in diese faule sache sich mengen, sondern contradicire derselben vielmehr, ergo nec alter frater Jochim wie dan auch Jacobus Kramsack wegen seiner pflegefrawen, Dr. Joachimi Gregory nachlaßene wittwe, keine legitimationem oder curatoriam ad acta gebracht, darumb derselbe auch in hoc iuditio zu agiren nicht kann admittiret wurden vielweniger an seine steht ein procurator. […]

Zitiervorschlag

Jens Kunze, Filz und Schulden in den besseren Kreisen. Die Familien Alemann, Keller, Lentke, Robin, Rode und Sturm im Erbstreit (1604), https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=210 (07.10.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
210
Datierung
01.11.1604 - 30.11.1604
Systematik 1
06.01 Familie Alemann
Systematik 2
Juristische Angelegenheiten
Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Standort Wernigerode
Signatur Fundort
Landesarchiv Sachsen-Anhalt, A 53, A Nr. 5, Bd. 1, fol. 79r-90v
Enthält
Beilage: Nachkommentafel Keller-Alemann.
Aktentitel
Abel Alemann, Bürger zu Magdeburg, als Nebenkläger Johann Martin Alemann, Bürgermeister der Stadt Magdeburg, und Martin Alemann, Ratskämmerer der Stadt Magdeburg für sich und als Vormünder für Friedrich Moritz, ...
Beschreibung
Original mit eigenhändiger Unterschrift, dt., Tinte auf Papier, Rückseite: Kanzleivermerke (17. Jh.).
Bemerkung
Teil einer umfangreichen, in zwei Bände geteilten Akte des Reichskammergerichts.
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