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Magdeburger Spuren, Nr. 437

Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg bekennen, dass Magister Joachim Camerarius aus Leipzig bevollmächtigt ist, in ihrem Auftrag einen oder mehrere Kredite vom Rat der Stadt Nürnberg oder Einwohnern der Stadt auszuhandeln, Magdeburg, 17. Oktober 1551.

Die Quelle

Das unter der Signatur „Sächsisches Staatsarchiv, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 09152/01“ im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrte Dokument ist Teil einer Akte mit dem Titel „Sechs unterschiedliche Bücher, darin allerlei Schriften über die Belagerung der Alten Stadt Magdeburg, fünftes Buch“. Sie überliefert Material im Zusammenhang mit der Belagerung Magdeburgs in den Jahren 1550/51.

In dieser Akte befinden sich u. a. die Abschrift einer Bitte der Stadt Magdeburg an den Rat der Stadt Nürnberg vom 17. Oktober 1551, ihnen einen Kredit von 25.000 Gulden zu gewähren, um damit den Forderungen des Kaisers nachkommen zu können, sowie die Abschrift einer Vollmacht für Joachim Camerarius d. Ä., der diesen Kredit vermitteln sollte. Die Vollmacht ist ebenfalls auf den 17. Oktober 1551 datiert.

Der Hintergrund

Die Stadt Magdeburg hatte sich Ende der 1540er Jahre zum Zentrum des protestantischen Widerstands gegen Kaiser Karl V. entwickelt, der daraufhin am 27. Juli 1547 die Reichsacht über die Stadt verhängte. Am 18. Mai 1549 erließ der Kaiser ein Mandat an die Fürsten und Stände, diese zu vollstrecken. Nach dem die Magdeburger trotz einer Niederlage bei der Schlacht bei Hillersleben die Bedingungen zur Wiedererlangung der Gnade des Kaiser abgelehnt hatten, begann Kurfürst Moritz von Sachsen im Oktober 1550 die Belagerung Magdeburgs. Zwar konnte sich die Stadt behaupten und bei mehreren erfolgreichen Ausfällen dem Gegner schwere Verluste zufügen, doch allein die Dauer der Belagerung zehrte an den begrenzten Ressourcen. Da auch Kurfürst Moritz, der im Geheimen ein Fürstenbündnis gegen den Kaiser schmiedete, kein Interesse hatte, die Stadt zu vernichten, kam es ab Mai 1550 zu Verhandlungen zwischen den Kriegsparteien, die zunächst zu einem Waffenstillstand und am 5. November schließlich zum Ende der Belagerung führten, ohne das sie eingenommen wurde. Wichtigstes Ergebnis der Verhandlungen: Die Stadt konnte bei ihrem Glauben bleiben und die am Widerstand Beteiligten erhielten eine vollständige Amnestie. Die versprochene Aufhebung der Reichsacht erfolgte allerdings erst 1562. Die insgesamt für Magdeburg günstigen Artikel der Kapitulation enthielten auch Festlegungen über eine Strafzahlung der Stadt. Ursprünglich waren 100000 Gulden verlangt worden, es gelang aber, den Betrag im Laufe der Verhandlungen auf 50000 Gulden zu vermindern. Die Hälfte davon sollte an Kurfürst Moritz gehen.

In dem überlieferten Ersuchen der Stadt Magdeburg an die Stadt Nürnberg um Gewährung eines Kredits (siehe Magdeburger Spuren Nr. 436) vom 17. Oktober schätzte man sich selbst als vaste erschepfft ein, was angesichts der später errechneten Kosten der Verteidigung der Stadt nicht verwundert, allein der Sold für das „Kriegsvolk“ soll mehr als 400000 Goldgulden verschlungen haben. Doch man war bestrebt, die absehbaren Bedingungen der Kapitulation schnell zu erfüllen, weshalb die Stadt des geldts hoch bedurfftich war. Aus diesem Grund bat man den Nürnberger Rat, so bald als möglich 25000 Gulden für ein oder zwei Jahre mit einem niedrigen Zins zu verleihen.

Weil die Stadtführung aber im noch wehrenden kriege unser rathfreunde nicht haben von uns schicken konnen, wurde der Professor für Griechisch an der Universität Leipzig und bekannte Humanist Joachim Camerarius bevollmächtigt, im Namen Magdeburgs mit Nürnberg zu verhandeln.

Joachim Camerarius (1500-1574)

Johann Cammerarius kam am 12. April 1500 als Sohn des bischöflichen Erbkämmerers und Ratsherrn Johannes Kammermeister in Bamberg zur Welt. Nach einem Schulbesuch in seiner Geburtsstadt wurde er ab 1512 vom Humanisten Georg Helt in Leipzig unterrichtet. Gleichzeitig begann er dort mit dem Studium an der Universität. 1518 wechselte er an die Universität Erfurt und 1521 nach Wittenberg, wo er zunächst eine Professur für Zoologie übernahm. Hier freundete er sich mit Melanchthon an und lernte Luther kennen. Für wenige Monate übernahm er in Wittenberg die Professur für Griechische Sprache und Literatur. Doch 1526 zog er nach Nürnberg, um auf Melanchthons Empfehlung, am neu gegründeten Ägidiengymnasium Griechisch und Latein zu lehren. Vermutlich resultierten aus dieser Zeit die Verbindungen nach Nürnberg, die ihn für die Rolle des Kreditvermittlers für den Magdeburger Rat qualifizierten.

Im Jahr 1535 folgte Camerarius einem Ruf der Universität Tübingen und ab 1541 bis zu seinem Tod war er schließlich Professor für Griechisch an der Universität Leipzig. Hier wirkte er zeitweise als Dekan und Rektor.

Joachim Camerarius ist bekannt für sein Bestreben, in Glaubensstreitigkeiten ausgleichend zu vermitteln. Er war ein äußerst produktiver Übersetzer und Herausgeber antiker Texte. Bekannt ist er auch für seine Biographie Melanchthons.

Als Kreditvermittler kannte ihn die Forschung bisher hingegen nicht.

Die Vollmacht

Mit dem hier vorgestellten Schreiben gab der Magdeburger Rat bekannt, dass er Joachim Camerarius, Professor in Leipzig, bevollmächtigt, als sein Vertreter mit Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg oder, wenn es ihm notwendig erscheint, mit fromen guthertzigen Privatpersonen über die Gewährung eines Kredits in Höhe von 25000 Gulden zu verhandeln. Der oder die Kreditgeber sollten das Geld zu günstigen Konditionen vorstrecken. Wörtlich ist zu lesen, dass er sie bitten soll, uns funfundzwantzig tausent gulden inn dieser unser nott eine zeitlang und zum wenigsten ein jahr oder zwey auf leichtlich tregliche zinse und interesse gegen notturfftige vorschreibunge auf bequeme zeit wider zugeben, furzustreckende.

Der Magdeburger Rat versichert, dass der oder die Kreditgeber für die ausgehandelten Beträge eine von der Stadt besiegeltes Dokument (hauptvorschreibunge) erhalten würde und die Stadt für die rechtzeitige Rückzahlung der geliehenen Geldbeträge gerade stehen würde. Der Vermittler Joachim Camerarius musste also nicht für die vermittelten Kredite bürgen.

Der Brief an den Nürnberger Rat und die vorgestellte Vollmacht wurden am 17. Oktober geschrieben, also fast drei Wochen vor der Ausstellung der Kapitulationsurkunde. Vermutlich wollte man so sicherstellen, dass man zumindest den finanziellen Forderungen des Kaisers und des Kurfürsten zügig nachkommen konnte. Magdeburg ging zwar als moralischer Sieger aus der Belagerung hervor, aber wirtschaftlich und finanziell hatte die Stadt schweren Schaden erlitten. Im Vertrauen auf baldigen wirtschaftlichen Aufstieg nach einem Friedensschluss erschien dem Rat eine schnelle Kreditaufnahme zur Begleichung der Kriegsschulden vertretbar. Eine weitere Magdeburger Spur (Nr. 444) zeigt allerdings, dass sich die Beschaffung des Geldes schwieriger gestaltete als gedacht. Am 27. Januar 1552 wandten sich Bürgermeister, Rat und Innungsmeister der Stadt Magdeburg an den Kaiser und erläuterten ihm, dass sie zur Zahlung der Kontribution u. a. beim Rat von Nürnberg einen Kredit aufnehmen wollten, diesen auch bekämen, wenn sie eine Bestätigung ihrer Aussöhnung mit dem Kaiser vorlegen könnten. Offenbar hatten die Nürnberger Angst, einen vermeintlichen Feind des Kaisers mit einem Darlehen zu unterstützen.

Bedeutung der Quelle

Das Schreiben wirft zum einen im Kontext mit den anderen hier zitierten Magdeburger Spuren ein Schlaglicht auf die missliche Lage, in der sich Magdeburg am Ende der Belagerung durch Kurfürst Moritz befand. Man suchte nach Möglichkeiten, seinen großen Finanzbedarf zu decken. Zum anderen wird deutlich, welche Mittel und Wege der Rat zu nutzten wusste. Über den damals schon berühmten Professor Johann Cammerarius, der an der Universität Leipzig, also der Landesuniversität seines unmittelbaren Kriegsgegners lehrte, trat man an die protestantische Reichsstadt Nürnberg heran, die militärischen Widerstand gegen den Kaiser abgelehnt hatte, und bat um einen Kredit.

Ein kluges Vorgehen, das sicher vor der Vernichtung des Stadtarchives in einer dort aufbewahrten Akte ausführlich dokumentiert war.

Weiterführende Literatur:

Stählin, Friedrich, "Camerarius, Joachim" in: Neue Deutsche Biographie 3 (1957), S. 104 f.

Geschichte der Stadt Magdeburg in 2 Bänden. Neu bearbeitet von G. Hertel u. F. Hülße, Magdeburg 1885, Bd. 1, S. 562 ff.

Winter, Christian, Moritz von Sachsen und Magdeburg, in: Magdeburg und die Reformation: Teil 1: Eine Stadt folgt Martin Luther, Maren Ballerstedt [u.a.] (Hg.), (Magdeburger Schriften 7), Halle (Saale) 2016, S. 375-401.

Transkription

[fol. 173r]

Vor allen und iglichen dieses ansichtigen, was wirden, standes oder wesens die sein, nach erbittunge williger und treuntlicher dinste, bekennen wir burgermeister, rathman und innungsmeister der Alten Stadt Magdeburgk, nachdem wir nuhn uber ein gantz jahr inn der belegerunge gesessen, darauf uns dan ein mercklichs und grosses gangen, derhalben wir etzlichs gelts itzt benötiget, diweil wir dan inn diesem jezt noch wehrenden kriege unser rathfreunde nicht haben von uns schicken konnen, das wir derwegen den achtbarn und ehrbarn magistrum Joachimum Cammerarium zu Leiptzigk abgefertiget bey den erentvesten, fursichtigen, erbarn und hochweisen hern burgermeistern und eltesten des raths der stadt Norenbergk auch im fall der notturfft bey fromen guthertzigen und sonder personen doselbst ansuchunge zuthuende, sie anzulangen und zu bietten, uns funfundzwantzig tausent gulden inn dieser unser nott eine zeitlang und zum wenigsten ein jahr oder zwey auf leichtlich tregliche zinse und interesse gegen notturfftige vorschreibunge auf bequeme zeit wider zugeben, furzustreckende. Und ihme bemeltem unserm

 

[fol. 173v]

gefulmechtichten gesandten, datzu inn der allerbesten gestalt, form und weise, als wir zu rechte an bestendigsten und kreftigsten thun kundten und mochten, fulkhomene macht gegeben und himit inn crafft dieses briefes geben. Was ehr inn dem wie angezeigt bey obgemelten hern burgermeistern und eltesten oder sondern personen guthertzigen leuthen gedachter stadt Norinbergk semptlich oder sonderlich handel, schliessen, zusagen, vorsprechen,[a] mit seiner handt verschreiben, vorpetzschirn und bekentnuß geben wirdeth. Das des vorbemeltem rathe und eltesten oder einer jedern privath personen vorgewenter stadt Norinbergk nach anzal seiner summen inn beqwemer zeit eine gebruliche vorsiegelte hauptvorschreibunge unter unser stadt siegell geben, dieselbe stadt vheste und unvorbrochen halten, auch bemelten unsern fulmechtigen gesanthen in dem als ehrlich reliviren, benehmen und schadloß halten wollen und sollen, sonder argelist und gefherde.

Zu urkunde stedter, vhester zbd unverrugter

 

[fol. 174r]

haltunge haben wir unser stadt secrett an diesen brief wissentlichen hengen lassen, der gegeben ist nach Chriesti unsers lieben herrn geburt tausent funfhundert darnach im ein und funftzigisten jahr sonnabendt nach Galli confessoris.



[a] folgt durchgestrichen wirdeth, das wir des vorbemeltem rathe

Zitiervorschlag

Jens Kunze, Ein gelehrter Kreditvermittler. Der Leipziger Professor und Humanist Joachim Camerarius hilft Magdeburg bei der Geldbeschaffung, https://www.magdeburger-spuren.de/de/detailansicht.html?sig=437 (17.05.2024)

Erschließungsinformationen

Signatur
437
Datierung
17.10.1551
Systematik 1
02.01.04 Fürsten
Systematik 2
Belagerung Magdeburgs
Fundort
Sächsisches Hauptstaatsarchiv Dresden
Signatur Fundort
Sächsisches Staatsarchiv, 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 09152/01, fol. 171r-172v
Aktentitel
Sechs unterschiedliche Bücher, darin allerlei Schriften über die Belagerung der Alten Stadt Magdeburg, fünftes Buch
Beschreibung
Abschrift, dt., Tinte auf Papier, Sekretsiegel angekündigt.