Magdeburger Spuren, Nr. 41
Der Rat der Stadt Magdeburg verweist gegenüber dem Rat der Stadt Braunschweig auf sein Angebot im Schreiben an den Hansetag vom 14. Oktober 1584 zur Zahlung eines festen Jahresbeitrags, außerdem ist man gegen den Quartiertag und die Einlösung der neuen Rezesse. Die Weitergabe der Mitteilung an Lübeck wird erlaubt, Magdeburg, 22. April 1585.
Bemerkung
Teil einer umfangreicheren Aktenserie. Die Hansestädte waren im 14. Jh. so genannten "Dritteln" zugeordnet, deren bedeutendste Städte als "Vororte" bezeichnet wurden. Im lübisch-sächsischen Drittel war dies Lübeck, im westfälisch-preußischen Drittel (das die rheinischen Städte einschloss) Dortmund, später Köln und im gotländisch-livländischen Drittel erst Visby, dann Riga. Später gab es ein sächsisches Drittel, zu dem auch die preußischen und livländischen Städte gehörten, mit Braunschweig an der Spitze. Ende das 15. Jh. organisierten sich die Hansestädte in "Vierteln" oder "Quartieren" mit jeweils einer Quartierstadt: das wendische mit Lübeck, das westfälisch-niederländische mit Köln, das preußisch-lievländische mit Danzig, das sächsisch-brandenburgische mit Braunschweig. Die Drittel-Organisation wurde allerdings im 16. Jahrhundert wiederbelebt. Als neue Drittelstädte werden Lübeck, Hamburg und Magdeburg genannt.