Magdeburger Spuren, Nr. 35
Der Rat der Stadt Magdeburg teilt dem Rat der Stadt Braunschweig mit, dass man für das Londoner Kontor, von dem man keinen Nutzen hat, nichts kontribuieren wird, jedoch andere Mittel zur Wiedergewinnung der Privilegien genehmigen will, ein Quartiertag ist also unnötig, Magdeburg, 2. September 1581.
Bemerkung
Teil einer umfangreicheren Aktenserie. Die Hansestädte waren im 14. Jh. so genannten "Dritteln" zugeordnet, deren bedeutendste Städte als "Vororte" bezeichnet wurden. Im lübisch-sächsischen Drittel war dies Lübeck, im westfälisch-preußischen Drittel (das die rheinischen Städte einschloss) Dortmund, später Köln und im gotländisch-livländischen Drittel erst Visby, dann Riga. Später gab es ein sächsisches Drittel, zu dem auch die preußischen und livländischen Städte gehörten, mit Braunschweig an der Spitze. Ende das 15. Jh. organisierten sich die Hansestädte in "Vierteln" oder "Quartieren" mit jeweils einer Quartierstadt: das wendische mit Lübeck, das westfälisch-niederländische mit Köln, das preußisch-lievländische mit Danzig, das sächsisch-brandenburgische mit Braunschweig. Die Drittel-Organisation wurde allerdings im 16. Jahrhundert wiederbelebt. Als neue Drittelstädte werden Lübeck, Hamburg und Magdeburg genannt.